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Bauleitverfahren - Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 76 für ein Sondergebiet „Freiflächenphotovoltaikanlage Lüften“ im Parallelverfahren mit der 22. Änderung des Flächennutzungsplans

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadt Eichstätt liegt ein Antrag der Lüften Solar GbR auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans nach § 12 Abs. 2 BauGB vor. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27.04.2023 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 76 „Freiflächenphotovoltaikanlage Lüften“ aufzustellen und parallel dazu den Flächennutzungsplan gem. § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern. In der Sitzung vom 29.02.2024 wurden die in der Zwischenzeit erarbeiteten Vorentwürfe gebilligt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) findet in der Zeit vom 19. April bis einschließlich 21. Mai 2024 durch Veröffentlichung im Internet sowie öffentlicher Auslegung im Rathaus statt.

Äußerungen zur dargelegten Planung können während dieser Frist elektronisch per Mail an bauleitplanung@eichstaett.de alternativ auch schriftlich oder zur Niederschrift, abgegeben werden. Die Stellungnahmen und Anregungen werden dem Stadtrat zur Prüfung und ggf. Berücksichtigung bei den weiteren Planungsschritten vorgelegt.

Näheres bzw. weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Anlage „Bekanntmachung“.

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