Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 22.05.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 77 „Freiwasser“ beschlossen. Ziel der Bauleitplanung ist die Ausweisung eines verdichteten urbanen Gebiets mit Wohnungen und dem neuen Betriebshof der Feuerwehr Eichstätt.
In der Sitzung vom 26.03.2026 hat der Stadtrat den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 77 „Freiwasser“ gebilligt und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegen die Grundstücke mit den Flurnummern 1730 und 1732 der Gemarkung Eichstätt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst rund 1,08 ha.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) findet in der Zeit vom 13. April bis einschließlich 15. Mai 2026 durch Veröffentlichung im Internet sowie paralleler öffentlicher Auslegung im Rathaus statt.
Äußerungen zur dargelegten Planung können während dieser Frist elektronisch per Mail an bauleitplanung@eichstaett.de, alternativ auch schriftlich oder zur Niederschrift, abgegeben werden. Die Stellungnahmen und Anregungen werden dem Stadtrat zur Prüfung und ggf. Berücksichtigung bei den weiteren Planungsschritten vorgelegt.
Näheres bzw. weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Anlage „Bekanntmachung“.