Menü

Bauleitverfahren - Öffentliche Auslegung

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 75 „Zachenäcker III“ im Parallelverfahren mit der 21. Änderung des Flächennutzungsplans

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 16.02.2023 die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 75 „Zachenäcker III“ und die 21. Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren beschlossen. In der Sitzung vom 25.04.2024 wurden die in der Zwischenzeit erarbeiteten Vorentwürfe gebilligt. Ziel der Bauleitplanung ist die Ausweisung und Entwicklung neuer Gewerbeflächen.

In der Sitzung vom 10.04.2025 hat der Stadtrat die Entwürfe des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 75 „Zachenäcker III“ sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gebilligt und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Im Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplans liegen die Grundstücke mit den Flurnummern 116 (Teilfläche), 118, 119 (Teilfläche), 123, 124 und 126 (Teilfläche) der Gemarkung Wintershof, Stadt Eichstätt, sowie die Grundstücke Flurnummern 380/43 (Teilfläche), 380/44 (Teilfläche), 380/50 und 388 (Teilfläche), Gemarkung Preith, Gemeinde Pollenfeld. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst rund 6,86 ha.

Die Änderung des Flächennutzungsplans bezieht sich auf die Grundstücke mit den Flurnummern 116 (Teilfläche), 118, 119 (Teilfläche), 123, 124 und 126 (Teilfläche) der Gemarkung Wintershof, Stadt Eichstätt. Die Fläche der Flächennutzungsplanänderung beträgt rund 6,39 ha.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) findet in der Zeit vom 26. Mai bis einschließlich 30. Juni 2025 durch Veröffentlichung im Internet sowie paralleler öffentlicher Auslegung im Rathaus statt.

Äußerungen zur dargelegten Planung können während dieser Frist elektronisch per Mail an bauleitplanung@eichstaett.de, alternativ auch schriftlich oder zur Niederschrift, abgegeben werden. Die Stellungnahmen und Anregungen werden dem Stadtrat zur Prüfung und ggf. Berücksichtigung bei den weiteren Planungsschritten vorgelegt.

Näheres bzw. weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Anlage „Bekanntmachung“.

Bekanntmachung öffentliche Auslegung_B-Plan Nr. 75 und 21. FNP Änderung

Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windkraft“

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 11.05.2023 die Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windkraft“ beschlossen. Ziel der Änderung ist es, auf die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen zu reagieren und der Windenergie substantiell Raum zu verschaffen. Dabei sollen die ausgewiesenen Flächen auch tatsächlich für Windenergieanlagen nutzbar sein.

In der Sitzung am 25.01.2024 hat der Stadtrat den Entwurf der Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windkraft“ i.d.F. vom 14.12.2023 gebilligt und beschlossen, die förmliche öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden durchzuführen, was in der Zeit vom 16.02.2024 bis 18.03.2024 stattfand.

Im Anschluss daran hat der Planungsverband der Region Ingolstadt in der Sitzung am 01.10.2024 die Fortschreibung des Regionalplanes Ingolstadt, Erneuerbare Energien – Teilbereich Windkraft beschlossen.

Der Stadtrat beschloss daraufhin in der Sitzung am 12.12.2024 den nun vorliegenden geänderten Entwurf zur Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windkraft“ in der Fassung vom 05.12.2024 und die erneute Durchführung der förmlichen öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

Die Unterrichtung und Beteiligung der Bürger / der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) findet in der Zeit vom 26. Mai bis einschließlich 30. Juni 2025 durch Veröffentlichung im Internet sowie öffentlicher Auslegung im Rathaus statt.

Die Öffentlichkeit ist aufgerufen, sich mit Äußerungen am Verfahren zu beteiligen. Die Stellungnahmen und Anregungen werden dem Stadtrat zur Prüfung und ggf. Berücksichtigung bei den weiteren Planungsschritten vorgelegt.

Näheres bzw. weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Anlage „Bekanntmachung“.


Bekanntmachung

Partner

Logo Naturpark AltmühltalLogo Tourismusverband Franken 2024Logo Die Fränkischen StädteLogo Deutsche Limes-StraßeLogo Altmühl-DonauLogo Erlebe.BayernLogo Bayerischer Jura