Der Flächennutzungsplan der Stadt Eichstätt wurde zuletzt im Jahr 2006 umfassend geändert und neu Aufgestellt. Das Planwerk mit den Fortschreibungen ist hier öffentlich zugänglich.
Die Regierung von Oberbayern hat mit Bescheid vom 12.05.2026 die vom Stadtrat in der Sitzung vom 30.10.2025 festgestellte 23. Änderung des Flächennutzungsplans durch die Änderung des „Sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft“ in der Planfassung vom 30.10.2025 mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 30.10.2025 genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung dieser Flächennutzungsplanänderung wurde am 22.05.2026 gemäß § 6 Abs. 5 BauGB bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung wurde die Änderung des Flächennutzungsplans durch den „Sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft“ wirksam.
Die Planunterlagen sind hier öffentlich zugänglich.