Eigentlich ist in den Vergabekriterien für die Bauplätze – aufgesetzt 2021 in Zeiten des Bau-Booms – geregelt, dass die Baufamilien in die neu gebauten Häuser ausschließlich selbst mit ihrem Hauptwohnsitz einziehen sowie mindestens fünf Jahre dort leben müssen und zehn Jahre Haus und Grundstück nicht verkaufen dürfen. Damit sollte sichergestellt werden, dass die Bauparzellen in Zeiten großer Nachfrage tatsächlich den jungen Familien zur Verfügung stehen.
Nun allerdings hat die Stadt Eichstätt in den vergangenen Monaten zahlreiche Anfragen von Interessierten aus der Region erhalten, die gerne am Blumenberg bauen möchten, in ihrer Lebenssituation allerdings nicht ganz in die bisherigen Regularien passen. Deshalb hat der Stadtrat noch Ende vergangenen Jahres beschlossen, auf die geänderte Nachfrage zu reagieren und 2026 aus den noch verfügbaren Bauplätzen ein Sonderkontingent von 25 Stück herauszunehmen. Bei diesen Bauplätzen ist dann geregelt, dass das Haus oder – bei einem Doppelhaus oder Geschossbau – die zwei Wohneinheiten nicht selbst genutzt werden müssen, sondern auch vermietet werden können. Ein Verkauf ist weiterhin erst nach zehn Jahren möglich.
Damit werden mehrere Szenarien möglich, die schon bei der Stadt angefragt worden sind:
- Der Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, die vermietet werden kann, um zum Beispiel den Bau mitzufinanzieren
- Der Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, die zum Beispiel an Eltern vermietet werden kann, um mehrere Generationen zusammenzubringen – Gleiches gilt für zwei Doppelhaushälften
- Der Neubau eines Einfamilien- oder Doppelhauses, das aktuell vermietet wird, später aber selbst bezogen werden soll – zum Beispiel im Alter oder für die Rückkehr in die Heimat
- Der Neubau eines Einfamilien- oder Doppelhauses, bei dem die Wohneinheit(en) vermietet werden, um fürs Alter vorzusorgen, Vermögen aufzubauen oder steuerliche Vorteile zu erhalten
Es sind zahlreiche weitere Möglichkeiten der Vermietung denkbar, die gerne im Einzelfall unverbindlich mit der Stadt Eichstätt besprochen werden können. Der Quadratmeterpreis beim Kauf beträgt weiterhin in jedem Szenario 450 Euro/qm, die Fristen verschieben sich leicht. Demnach muss bei Parzellen aus dem Sonderkontingent nach zwei Jahren der Baubeginn erfolgt, weitere zwei Jahre später müssen die Wohneinheiten bezugsfertig sein. Alle noch nicht verkauften Parzellen sind über den Baupiloten einsehbar. Interessierte – aus Eichstätt, aber gerne auch darüber hinaus – können sich ab sofort beim Liegenschaftsamt der Stadt Eichstätt per E-Mail an marcus.scheliga@eichstaett.de oder telefonisch unter (08421)6001.142 melden.






