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Gewerbe- und Gaststättenrecht

Die Stadt Eichstätt ist ausschließlich verantwortlich für Gewerbe und Gaststätten im Eichstätter Stadtgebiet.

Gewerbe

Wer den Betrieb eines Gewerbes anfängt, muss das gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn der Betriebsgegenstand entscheidend verändert wird oder der Betrieb aufgegeben wird.

Gewerbemeldungen können Sie gerne per E-Mail an Ordnungsamt@eichstaett.de senden. 

Gewerbeanmeldung Gewerbeummeldung Gewerbeabmeldung

Gaststätten

Sowohl eine vorübergehende als auch eine dauerhafte Gaststätte muss nur erlaubt werden, wenn Sie planen, Alkohol auszuschenken.

Ansprechpartner

Herr Christian Hufnagel
Frau Julia Kirschner
Frau Anna Kräck

Partner

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