Gewerbemeldungen können Sie gerne per E-Mail an Ordnungsamt@eichstaett.de senden.
Die Stadt Eichstätt ist ausschließlich verantwortlich für Gewerbe und Gaststätten im Eichstätter Stadtgebiet.
Wer den Betrieb eines Gewerbes anfängt, muss das gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn der Betriebsgegenstand entscheidend verändert wird oder der Betrieb aufgegeben wird.
Gewerbemeldungen können Sie gerne per E-Mail an Ordnungsamt@eichstaett.de senden.
Sowohl eine vorübergehende als auch eine dauerhafte Gaststätte muss nur erlaubt werden, wenn Sie planen, Alkohol auszuschenken.