Dabei ist wichtig zu betonen, dass die Verzögerungen und die möglicherweise fehlerhaften Bescheide nicht von der Stadt Eichstätt zu verantworten sind. Im Zuge der Grundsteuerreform sowie der Verschiebung von Zuständigkeiten bei den Finanzämtern bayernweit ist es zu Verzögerungen in der Bearbeitung gekommen.
Das Finanzamt stellt der Stadt Eichstätt die Daten für die Grundsteuerbescheide zur Verfügung, anhand derer die Stadt Eichstätt zum Beispiel Bescheide aufsetzen und Zahlungsaufforderungen verschicken muss.
Sollten diese zugrundegelegten Daten nicht korrekt sein (zum Beispiel, weil ein Eigentumsübergang stattgefunden hat), kann die Stadt Eichstätt leider keine Änderung der Daten vornehmen, sondern nur das Finanzamt kann die sogenannten Grundlagenbescheide überarbeiten.
Aufgrund eines derzeit deutlich erhöhten Arbeitsaufkommens kommt es dort bei den Finanzämtern zu längeren Bearbeitungszeiten, auf die wir als Stadt Eichstätt keinen Einfluss haben. Es ist derzeit nicht absehbar, wann uns die geänderten Grundlagenbescheide zugehen.
Sobald der neue Grundlagenbescheid vorliegt, wird die Grundsteuer – abhängig vom jeweiligen Veranlagungsjahr – entsprechend korrigiert und eine etwaige Überzahlung erstattet.

