Beglaubigt werden Dokumente der Person, die vorstellig wird (mit amtlichem Ausweisdokument) oder Bevollmächtigte (Vollmacht ist vorzuzeigen).
Für eine Beglaubigung müssen stets die Originale mitgebracht werden. Die Kopien werden vom Einwohnermeldeamt angefertigt.
Deutsche Personenstandsurkunden können im Einwohnermeldeamt der Stadt Eichstätt nicht beglaubigt werden. Dafür ist das jeweilige Standesamt zuständig.
Auch Unterschriften können beglaubigt werden.