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Beglaubigungen

Das Einwohnermeldeamt der Stadt Eichstätt beglaubigt Kopien von Unterlagen.

Beglaubigt werden Dokumente der Person, die vorstellig wird (mit amtlichem Ausweisdokument) oder Bevollmächtigte (Vollmacht ist vorzuzeigen). 

Für eine Beglaubigung müssen stets die Originale mitgebracht werden. Die Kopien werden vom Einwohnermeldeamt angefertigt. 

Deutsche Personenstandsurkunden können im Einwohnermeldeamt der Stadt Eichstätt nicht beglaubigt werden. Dafür ist das jeweilige Standesamt zuständig. 

Auch Unterschriften können beglaubigt werden. 

Kosten

1 kopierte Seite 0,75 Euro, Mindestbetrag aber 5 Euro
Unterlagen aus dem Ausland: 1 kopierte Seite 1,50 Euro, Mindestbetrag aber 10 Euro 

Ansprechpartner

Frau Christine Abels
Frau Melisa Bahtagic
Frau Juliane Conrad
Frau Claudia Rumpf

Partner

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