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Allgemeines

Bevor Sie sich jedoch das „Ja-Wort“ geben können, müssen Sie Ihre Eheschließung beim Standesamt anmelden. Das Standesamt Eichstätt ist für die Anmeldung der Eheschließung zuständig, wenn Sie oder Ihr Partner/ Ihre Partnerin den Haupt- oder Nebenwohnsitz in Eichstätt, Buxheim, Mörnsheim, Nassenfels, Egweil, Adelschlag oder Wellheim haben. 

Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin erfolgen und ist ab Anmeldung 6 Monate gültig. Heiraten können Sie dann in jedem deutschen Standesamt.

Zur Anmeldung müssen Sie beide vorsprechen. Nur im Ausnahmefall kann die Anmeldung zur Eheschließung auch von einem Partner erfolgen.

Im Rahmen der Anmeldung werden Ihre Unterlagen geprüft, evtl. erforderliche Anträge und Erklärungen (z.B. Namensführung in der Ehe) aufgenommen, sowie die Ehefähigkeit abschließend festgestellt.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir für die Anmeldung der Eheschließung einen Termin zu vereinbaren. Sie können dadurch längere und unnötige Wartezeiten vermeiden. Bitte reichen Sie vorab die erforderlichen Unterlagen zur Prüfung ein, gerne auch per E-Mail (standesamt@eichstaett.de). Nach erfolgter Prüfung der Unterlagen vereinbaren wir mit Ihnen einen individuellen Termin für die Anmeldung zur Eheschließung.

Unterlagen

Die zur Anmeldung der Eheschließung benötigten Unterlagen hängen in erster Linie von Ihrem Familienstand und von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. 

Erforderliche Unterlagen für ledige deutsche Staatsangehörige: 

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass 
  • Neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, nicht älter als 6 Monate, erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes (nicht erforderlich wenn Sie in Eichstätt geboren sind) (digital über das Bürgerserviceportal erhältlich)
  • Meldebescheinigung mit zusätzlichen Angaben zum Familienstand und Staatsangehörigkeit, erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes (nicht erforderlich wenn sie in Eichstätt gemeldet sind)

Bei gemeinsamen Kindern zusätzlich: 

  • neue Geburtsurkunde des gemeinsamen Kindes mit Angabe der Vaterschaft; erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes des Kindes 

In allen anderen Fällen sind darüber hinaus weitere Dokumente erforderlich. Dies betrifft insbesondere Anmeldung einer Eheschließung mit Ausländerbeteiligung. Bitte informieren Sie sich beim Standesamt, welche Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung in ihrem Fall notwendig sind.

Gebühren

Die Anmeldung zur Eheschließung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich u.a. nach Aufwand und den individuellen Wünschen des Brautpaares, wie z.B. Örtlichkeit, Stammbuch etc. und kann daher erst nach erfolgter Anmeldung festgelegt werden.

Die Bezahlung ist bar und mit EC-Karte möglich (keine Kreditkarten!).

Ansprechpartner

Frau Karin Wohlwend

Partner

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