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Rentenansprüche sichern: Kontenklärung und Kindererziehungszeiten

Antrag auf Kontenklärung

Im Laufe Ihres Lebens sammeln Sie viele rentenrelevante Zeiten – zum Beispiel durch Schule, Ausbildung, Studium oder Arbeit im In- und Ausland. Nicht immer sind diese automatisch vollständig erfasst.

Mit einem Antrag auf Kontenklärung können Sie Ihren Versicherungsverlauf prüfen und ergänzen oder berichtigen, falls Zeiten fehlen.
Das betrifft unter anderem:

  • Schul- oder Studienzeiten ab dem 17. Lebensjahr

  • Zeiten einer Berufsausbildung

  • Zeiten im EU-/EWR-Ausland bei dortiger Versicherung

Wenn Sie entsprechende Nachweise haben, können diese Zeiten nachträglich berücksichtigt werden. Die Stadt Eichstätt hilft Ihnen als Einwohner/-in der Stadt gerne bei der Antragstellung.

Erreichbarkeit des Sachgebiets "Soziale Angelegenheiten"

Zimmer 011 im Erdgeschoss des Rathauses ist barrierefrei erreichbar

Terminvereinbarung möglich:

Montag, Donnerstag und Freitag von 8 – 12 Uhr,

Dienstag von 8 – 12 Uhr und 14 – 16 Uhr

Kontakt:

Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten

Wer Kinder erzieht, leistet viel – auch für die Rentenversicherung. Damit diese Zeit rentenrechtlich anerkannt wird, müssen Sie einen Antrag stellen.

Kindererziehungszeiten gelten für:

  • Kinder, die ab dem 01.01.1992 geboren wurden: Es zählen die ersten drei Lebensjahre.

  • Bei Geburten vor dem 01.01.1992: Es werden aktuell zweieinhalb Jahre angerechnet.

Zusätzlich können Berücksichtigungszeiten für die Kindererziehung von bis zu zehn Jahren anerkannt werden. Diese Zeiten fließen in Ihre Rentenberechnung ein, auch wenn Sie in dieser Zeit nicht gearbeitet haben.

Wichtig:

  • Diese Zeiten werden nicht automatisch erfasst – stellen Sie daher rechtzeitig einen Antrag.

  • Sie benötigen die Sozialversicherungsnummer und die Unterschrift Ihres Ehe- oder Lebenspartners.

  • Ausländische Bürgerinnen und Bürger benötigen zusätzlich den Aufenthaltstitel ab Geburt des Kindes in Deutschland.

  • Auch wenn Sie sich Ihre Rentenbeiträge früher einmal auszahlen ließen, können Sie trotzdem Kindererziehungszeiten beantragen. Bereits ab zwei Kindern kann ein Anspruch auf die sogenannte „Mütterrente“ bestehen.

Wenn Sie als Eichstätter Bürger/-in das Sachgebiet "Soziale Angelegenheiten" bei einem der oben genannten Anträge unterstützen soll, vereinbaren Sie bitte einen Termin!

Erreichbarkeit des Sachgebiets "Soziale Angelegenheiten"

Zimmer 011 im Erdgeschoss des Rathauses ist barrierefrei erreichbar

Terminvereinbarung möglich:

Montag, Donnerstag und Freitag von 8 – 12 Uhr,

Dienstag von 8 – 12 Uhr und 14 – 16 Uhr

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Ansprechpartner

Frau Ute Wenzl

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