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Feuerwehr

Der Brandschutz gehört zu den zentralen Pflichtaufgaben jeder Kommune - mit Leben füllen dieses Thema in Eichstätt aber die zahlreichen ehrenamtlichen Feuerwehrler in den Stadt-, Ortsteil- und Jugendfeuerwehren.

Antrag auf Erstattung fortgewährter Leistungen im Zusammenhang mit dem Feuerwehrdienst

Das Bayerische Feuerwehrgesetz (BayFwG) enthält Vorschriften über die Lohnfortzahlung an Arbeitnehmer, die Feuerwehrdienst leisten. Es gibt privaten Arbeitgebern einen Anspruch auf Erstattung der fortgewährten Leistungen.

Die fortgewährten Leistungen werden nur auf Antrag erstattet. Wenn der Arbeitnehmer Feuerwehrdienst geleistet hat, ist der Antrag an die Gemeinde zu richten, deren Feuerwehr er angehört (Art. 9 Abs. 1 Satz 4, Art. 10 BayFwG). Ebenso können beruflich Selbstständige einen Verdienstausfall bei der Gemeinde geltend machen (Art. 9 VollzBekBayFwG).

Die ausgefüllten Erstattungsanträge schicken Sie bitte per E-Mail an ordnungsamt@eichstaett.de

Ruhezeiten

Nach Artikel 9 Absatz 1 Satz 2 BayFwG sind Arbeitnehmer während des Feuerwehrdienstes, insbesondere während der Teilnahme an Einsätzen, Ausbildungsveranstaltungen, Sicherheitswachen und am Bereitschaftsdienst und für einen angemessenen Zeitraum danach nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet.

Ansprechpartner

Herr Christian Hufnagel

Partner

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