Die fortgewährten Leistungen werden nur auf Antrag erstattet. Wenn der Arbeitnehmer Feuerwehrdienst geleistet hat, ist der Antrag an die Gemeinde zu richten, deren Feuerwehr er angehört (Art. 9 Abs. 1 Satz 4, Art. 10 BayFwG). Ebenso können beruflich Selbstständige einen Verdienstausfall bei der Gemeinde geltend machen (Art. 9 VollzBekBayFwG).
Die ausgefüllten Erstattungsanträge schicken Sie bitte per E-Mail an ordnungsamt@eichstaett.de.