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Veranstaltungen

Sollten Sie öffentliche Veranstaltungen planen, müssen Sie diese im Vorfeld dem Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung anzeigen; gegebenenfalls bedarf es einer Genehmigung.

Größere Veranstaltungen erfordern im jeweiligen Einzelfall ein Koordinierungsgespräch mit dem Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung.

Bezüglich Demonstrationen oder Versammlungen wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Sicherheit und Ordnung des Landratsamtes Eichstätt

Verkaufsstellen können jährlich an bis zu 4 Werktagen von 20:00 bis höchstens 24:00 Uhr geöffnet sei

Anzeige einer individuellen verkaufsoffenen Nacht an einem Werktag

Übrigens: Eine Übersicht über Veranstaltungen in Eichstätt finden Sie stets aktuell hier

Ansprechpartner

Herr Christian Hufnagel
Frau Julia Kirschner
Frau Anna Kräck
Frau Claudia Seltmann

Partner

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