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Straßenverkehrsbehörde

Zahlreiche Aufgaben der Abteilung für öffentliche Sicherheit und Ordnung fallen in den Bereich des Straßenverkehrs - also etwa verkehrsrechtliche Anordnungen im Zuge von Baustellen oder Umzügen oder das Thema Verkehrssicherheit.

Alle aktuellen Meldungen zu Verkehrs-Themen - wie zum Beispiel Straßensperrungen - finden Sie stets hier. Alle Informationen zum Parken in Eichstätt gibt es hier.

Parken

Für die Beantragung jeglicher Parkausweise/scheine müssen Sie nicht persönlich im Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung erscheinen.

Sie können Ihre jeweils vollständig ausgefüllten Formulare gerne per Post ( Stadt Eichstätt, Ordnungsamt, Marktplatz 11, 85072 Eichstätt) oder per E-Mail an ordnungsamt@eichstaett.de schicken. Sie erhalten dann gegebenenfalls eine Rechnung. 

Antrag zur Bewilligung von Parkerleichterungen etwa für Handwerker/Soziale Dienste Anlage zum Antrag der Sozialen Dienste für die Bewilligung einer Parkerlaubnis Arbeitsstättennachweis Parkerleichterungen (für Handwerker)

Bewohnerparken

Sofern Sie mit Hauptwohnsitz in einem Bewohnerparkbereich von Eichstätt gemeldet sind und keine oder nicht genügend eigene Stellplätze oder Garagen vorhanden sind, können Sie einen Bewohnerparkausweis beantragen.

Pro antragstellender Person kann nur ein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden. Es dürfen maximal drei Kennzeichen eingetragen werden.

Das Fahrzeug, auf das der Bewohnerparkausweis ausgestellt wird,

  • muss der/die Antragsteller/-in dauerhaft nutzen
  • auf den/die Antragsteller/-in zugelassen sein und 
  • die Adresse in den Fahrzeugpapieren muss mit der Adresse des Hauptwohnsitzes übereinstimmen.

Sollte das Fahrzeug dem/der Antragsteller/-in nur dauerhaft zur Nutzung überlassen worden sein (zum Beispiel durch die Eltern), ist zusätzlich die Bestätigung des Fahrzeughalters vorzulegen.

Wichtig!

Bitte bringen Sie zur Beantragung Ihren Personalausweis, Ihren Führerschein, die Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) sowie ggf. die Bestätigung des Fahrzeughalters/der Fahrzeughalterin mit.

Gerne kann die Beantragung auch per E-Mail an ordnungsamt@eichstaett.de erfolgen.

Der Bewohnerparkausweis stellt eine Parkberechtigung in diesem Bereich dar, ein Anspruch auf einen freien Parkplatz besteht jedoch nicht!

Bei Beantragung ist eine Verwaltungsgebühr von 30,00 € zu zahlen. Nach Ablauf der Parkberechtigung kann eine Verlängerung beantragt werden. 

Bestätigung Fahrzeughalter Antrag Bewohnerparken

Verkehrssicherheit - Schulweghelfer/-innen gesucht!

Die Stadt Eichstätt ist laufend auf der Suche nach freiwilligen Schulweghelfer/-innen.

Hilfe wird etwa bei der Busbegleitung oder der Haltestellenaufsicht gesucht.

Bei Interesse wenden Sie sich gerne an das Ordnungsamt oder die beiden Grundschulen 

Ansprechpartner

Herr Christian Hufnagel
Frau Julia Kirschner
Frau Anna Kräck
Frau Claudia Seltmann

Partner

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