Herr Christian Hufnagel
Frau Julia Kirschner
Frau Anna Kräck
Genehmigungspflichtige Sondernutzungen sind zum Beispiel Plakatierungen im öffentlichen Raum, aber auch Freischankflächen der Gastronomie, Informationsstände, Straßenmusik oder Warenständer (Einzelhandel).