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Datenschutz beim Parken in Eichstätt

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen.

Deshalb möchten wir Sie gemäß Art. 13 und soweit einschlägig, Art. 14 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, im Zusammenhang mit der Nutzung unserer Parkscheinautomaten (ticketloser Parknachweis durch Eingabe des Kfz-Kennzeichens) informieren. Nehmen Sie hierzu bitte die nachstehenden Informationen zur Kenntnis.

1. Verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts

Große Kreisstadt Eichstätt 

Marktplatz 11 

85072 Eichstätt Tel: 

08421 6001 0 

E-Mail: poststelle@eichstätt.de

Web.: www.eichstaett.de

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Herr Florian Wolf

Firma CyberTecc GmbH

E-Mail-Adresse: datenschutz@cybertecc.de

3. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich zu folgenden Zwecken:

  • Abwicklung des Parkvorgangs (Erstellung eines ticketlosen Parknachweises / „virtueller Parkschein“).
  • Kontrolle der Parkberechtigung durch städtische Mitarbeitende oder beauftragte Kontrolldienstleister (Prüfung ob für das abgestellte Fahrzeug ein gültiger Parknachweis vorliegt).
  • Abrechnung und Durchsetzung der Parkgebühren sowie Bearbeitung von Reklamationen/Erstattungs- und Nachweisfällen.
  • Verfolgung und Bearbeitung von Verstößen (z.B. fehlender Parknachweis/Überschreitung der Parkzeit) im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeiten.

Eine automatisierte Kennzeichenerfassung (z.B. durch Kameras/ANPR) findet nicht statt. Das Kennzeichen wird nur verarbeitet, wenn es von Nutzenden am Parkautomaten eingegeben wird.

Die Verarbeitung erfolgt auf folgenden Rechtsgrundlagen:

  • Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i. V. m. Art. 4 BayDSG (Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse / Ausübung öffentlicher Gewalt), insbesondere zur Abwicklung und Kontrolle der Parkraumbewirtschaftung sowie Gebührenerhebung auf Grundlage der einschlägigen straßenverkehrs- und kommunalrechtlichen Regelungen und der örtlichen Parkgebühren-/Satzungsregelung der Stadt Eichstätt. Die Verarbeitung erfolgt zur Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse und nicht auf Grundlage einer Einwilligung.
  • Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (rechtliche Verpflichtung), soweit gesetzliche Aufbewahrungs- oder Nachweispflichten dies erfordern (z.B. haushalts-/kassenrechtliche Vorgaben, Nachweis- und Dokumentationspflichten).

4. Kategorien von personenbezogenen Daten

  • Kfz-Kennzeichen der Parkplatznutzer
  • Parkdaten (Beginn/Ende, ggf. Dauer)
  • Parkuhr-Standort, Parkzone
  • Zahlungs- und Abrechnungsdaten (z.B. Zahlungsart, Betrag, Transaktions-/Belegnummer; bei Kartenzahlung in der Regel keine Speicherung vollständiger Kartendaten durch die Stadt).
  • Bei Bedarf im Anlassfall (z.B. Reklamation / Verstoß) Kommunikationsdaten (Name, Kontaktdaten) Vorgangs- und Nachweisdaten, technische Protokolldaten.

5. Kategorien von Empfänger(n), denen Ihre personenbezogenen Daten offengelegt werden (können)

Zugriff auf die Daten erhalten nur die hierfür zuständigen Stellen:

  • Zuständige Mitarbeiter/Beauftragte der Stadt Eichstätt (Innen- und Außendienst).
  • Ggf. beauftragter Kontrolldienstleister/Ordnungsdienst (Stadt Schrobenhausen, im Rahmen eines Vertrags).
  • Ggf. Dienstleister für Betrieb und Wartung des Systems: Flowbird Deutschland GmbH ( als Auftragsverarbeiter auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO)
  • Zahlungsdienstleister bei Kartenzahlung (eigene Verantwortlichkeit nach Zahlungsrecht; Verarbeitung im Rahmen der Zahlung)
  • Im Anlassfall: Inkasso/Bevollmächtigte Rechtsanwälte, Gerichte, Behörden (z.B. Polizei/Staatsanwaltschaft bei Straftaten), Versicherungen.

6. Quelle der Daten (Art. 14 DSGVO)

Grundsätzlich erhalten wir die Daten direkt von Ihnen durch Eingabe am Parkautomaten bzw. im Rahmen einer Reklamation. Nur im Anlassfall (z.B. bei Verstoßverfahren, Halterermittlung, ungeklärte Zahlung/Reklamation) können zusätzliche Daten aus folgenden Quellen stammen:

  • Zuständige Kfz-Zulassungsbehörden/Kraftfahrt-Bundesamt bzw. sonstige zuständige öffentliche Stellen.
  • Ggf. Dritte, soweit zur Sachverhaltsaufklärung erforderlich (z.B. Zeugen).

7. Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland

Eine Übermittlung in Drittstaaten ist nicht geplant. Sollte es im Einzelfall bei im Ausland zugelassenen Fahrzeugen zu erforderlichen behördlichen Anfragen kommen, erfolgt dies ausschließlich im rechtlich zulässigen Rahmen.

8. Dauer der Datenspeicherung

Wir speichern personenbezogene Daten nur so lange, wie dies für die genannten Zwecke unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist:

  • Regelfall (Parkvorgang ohne Auffälligkeit): Speicherung bis zum Ablauf des Parkvorgangs zuzüglich einer kurzen Nachlauffrist für technische Abwicklung, Nachweis-/Reklamationsbearbeitung und Abgleich (max. 7 Tage).
  • Abrechnungs-/Buchungsunterlagen: Speicherung entsprechend gesetzlicher Aufbewahrungsfristen (z.B. haushalts-/kassenrechtliche Vorgaben).
  • Verstoß-/Vorgangsbearbeitung: Speicherung bis zum Abschluss des Verfahrens (einschließlich Rechtsbehelfs-/Vollstreckungsphase) und danach entsprechend den einschlägigen Aufbewahrungs- bzw. Verjährungsfristen.

9. Ihre Rechte (DSGVO)

Jede betroffene Person hat das Recht auf:

  • Auskunft nach Art. 15 DSGVO
  • Berichtigung nach Art. 16 DSGVO
  • Löschung nach Art. 17 DSGVO
  • Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO
  • Mitteilung nach Art. 19 DSGVO
  • Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO
  • Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung nach Art. 21 DSGVO

Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.
Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz
Postfach 22 12 19
80502 München

10.Erforderlichkeit der Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten

Für die Nutzung des ticketlosen Parknachweises ist die Eingabe des Kfz-Kennzeichens erforderlich. Ohne Kennzeicheneingabe kann in diesem Verfahren kein Parknachweis erstellt werden; die Nutzung des ticketlosen Verfahrens ist dann nicht möglich.

11.Widerrufsrecht / Widerspruchsrecht

Sofern die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO beruht, haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen (Art. 21 DSGVO). Wir verarbeiten Ihre Daten dann nicht weiter, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe nachweisen, die Ihre Interessen überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Ansprechpartner

Herr Andreas Spreng

Partner

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