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Bekanntmachungen und Öffnungszeiten für Wahlangelegenheiten

Aktuell: Bekanntmachungen und Öffnungszeiten zur Kommunalwahl

Im Vorgriff auf die Kommunalwahl am 8. März 2026 hat die Stadtverwaltung zwei wichtige Bekanntmachungen veröffentlicht.

Beide sind neben dem Amtsblatt auch auf der Homepage der Stadt Eichstätt unter www.eichstaett.de/kommunalwahl2026/ zu finden. Die erste der beiden Bekanntmachungen dreht sich dabei um die Wahlvorschläge der Parteien und Wählergruppen, die für den Stadtrat und das Amt des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin eingereicht werden können. Diese Vorschläge sind von 9. Dezember 2025 bis 8. Januar 2026 im Rathaus, Marktplatz 11, Zimmer 211 möglich. Eine vorherige Terminvereinbarung unter (08421)6001.114 oder heike.oehlke@eichstaett.de ist gerne möglich, aber nicht zwingend erforderlich.

Die zweite Bekanntmachung dreht sich um die sogenannten Unterstützungslisten für Wahlvorschläge, die zusätzlich Unterschriften benötigen, um als Oberbürgermeister/-in, Landrat/Landrätin, Kreisrat/Kreisrätin oder Stadtrat/Stadträtin antreten zu können. Diese Bekanntmachung ist ebenfalls unter www.eichstaett.de/kommunalwahl2026/ zu finden, hängt aber auch an der Amtstafel am Rathaus und in den Ortsteilen aus. Hier können sich Wahlberechtigte eintragen. Das ist ab 10. Dezember 2025 bis 19. Januar 2026 im Rathaus, Marktplatz 11 (eingeschränkt barrierefrei zugänglich) möglich. Dies ist in dieser Zeitspanne auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten des Rathauses möglich, nämlich Montag bis Donnerstag 7.45 Uhr bis 16 Uhr und Freitag 7.45 Uhr bis 13.30 Uhr, am Donnerstag, 15. Januar 2026, bis 20 Uhr und am Samstag, 17. Januar 2026, von 10 Uhr bis 12 Uhr sowie an den eigentlichen Weihnachts-Schließtagen des Rathauses am 29. und 30. Dezember 2025 und 2. Januar 2026 sowie den Umbau-bedingten Schließtagen des EWO am 5. und 7. Januar. Dafür bitte ein Ausweisdokument und bei Unionsbürger/-innen einen Identitätsnachweis mitbringen.

Bewerbermappen zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Parteien und Wählergruppen erhalten im Rathaus, Zimmer Nr. 211 (2. Stock) Bewerbermappen für die Aufstellung der Wahlvorschläge zur Oberbürgermeister- bzw. Stadtratswahl.

In den Bewerbermappen sind sämtliche notwendigen Vordrucke und rechtlichen Vorgaben enthalten, die für die Einreichung der Wahlvorschläge relevant sind.

Unterstützungsunterschriften

Wahlvorschlagsträger, die im Stadtrat seit der letzten Wahl bis zum 90. Tag vor dem Wahltag (= 8. Dezember 2025) vertreten waren, benötigen keine Unterstützungsunterschriften. Trifft die Voraussetzung für den Stadtrat zu, ist das Kriterium auch für einen Wahlvorschlag für die OB-Wahl erfüllt.

Wahlvorschlagsträger, die bei der letzten Landtagswahl (2023) oder bei der letzten Europawahl (2024) mindestens fünf von Hundert der in Bayern insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen oder bei der letzten Bundestagswahl (2025) mindestens fünf von Hundert der in Bayern abgegebenen Zweitstimmen erhalten haben, benötigen ebenfalls keine Unterstützungsunterschriften.

Wahlvorschlagsträger, die diese Voraussetzungen erfüllen, sind unter folgendem Link gelistet:

20250401-_bekanntmachung_§_36_abs._1_glkrwo-1.pdf

Wahlvorschlagsträger, die keine der beiden Voraussetzungen erfüllen, benötigen Unterstützungsunterschriften.

Für eine Teilnahme an der Stadtrats- bzw. OB-Wahl sind jeweils 180 gültige Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten zu erbringen.

Eine Abgabe von Unterstützungsunterschriften ist ab dem Tag nach Einreichung des Wahlvorschlags bis zum 19. Januar 2026 möglich.

Der Eintragungsraum ist im Rathaus, die genauen Öffnungszeiten werden noch veröffentlicht.

Ab wann können Wahlvorschläge eingereicht werden?

Wahlvorschläge können erst eingereicht werden, wenn die Wahlleiterin durch Bekanntmachung dazu aufgefordert hat.

Diese Bekanntmachung wurde am 9. Dezember 2025 (89. Tag vor der Wahl) veröffentlicht .

Bis wann können Wahlvorschläge eingereicht werden?

Wahlvorschläge sind spätestens am 8. Januar 2026 bis 18 Uhr einzureichen (physikalischer Eingang bei der Stadt Eichstätt, nicht Absendung des Wahlvorschlags). Für die Einhaltung der Frist sind die Wahlvorschlagsträger verantwortlich.

Nach Ende der Einreichungsfrist können bis zum 19. Januar 2026, 18 Uhr, grundsätzlich noch Mängel behoben werden.

Bereits eingereichte Wahlvorschläge können bis 8. Januar 2026, 18 Uhr, zurückgenommen werden.

Gemeindewahlausschuss

Über die Gültigkeit der eingereichten Wahlvorschläge beschließt der Gemeindewahlausschuss.

Der Wahlausschuss tagt am 20. Januar 2026.

Ansprechpartner

Frau Heike Oehlke

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