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Kommunalwahl 2026 - Allgemeines

Was wird gewählt?

An diesem Tag werden die Mitglieder des Stadtrats, Oberbürgermeister bzw. Oberbürgermeisterin, die Mitglieder des Kreistags sowie Landrat bzw. Landrätin gewählt.

Die Stadt Eichstätt ist organisatorisch verantwortlich für die Wahl des Oberbürgermeisters / der Oberbürgermeisterin der Stadt Eichstätt sowie der Mitglieder des Stadtrats der Stadt Eichstätt.

In den Stadtrat werden 24 ehrenamtliche Stadträtinnen und Stadträte gewählt.

Die Amtszeit beginnt jeweils am 1. Mai 2026 und dauert sechs Jahre.

Falls bei der Wahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters keine der sich bewerbenden Personen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält, findet zwischen den beiden Personen, die bei der Hauptwahl am 8. März 2026 die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben, eine Stichwahl statt.

Als Termin für die Stichwahl wurde Sonntag, 22. März 2026, festgesetzt.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Personen, die am 8. März 2026

  • Deutsche oder Unionsbürger/-innen eines anderen Mitgliedsstaates der EU sind
  • mindestens 18 Jahre alt sind
  • seit mindestens zwei Monaten (8. Januar 2026) in der Stadt Eichstätt wohnen oder sich hauptsächlich aufhalten
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

Ansprechpartner

Frau Heike Oehlke

Partner

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