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Kommunalwahl 2026

Als Wahltermin für die nächsten allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen hat die Bayerische Staatsregierung den 8. März 2026 festgesetzt.

Was wird gewählt

An diesem Tag werden die Mitglieder des Stadtrats, Oberbürgermeister bzw. Oberbürgermeisterin, die Mitglieder des Kreistags sowie Landrat bzw. Landrätin gewählt.

Die Stadt Eichstätt ist organisatorisch verantwortlich für die Wahl des Oberbürgermeisters / der Oberbürgermeisterin der Stadt Eichstätt sowie der Mitglieder des Stadtrats der Stadt Eichstätt.

In den Stadtrat werden 24 ehrenamtliche Stadträtinnen und Stadträte gewählt.

Die Amtszeit beginnt jeweils am 1. Mai 2026 und dauert sechs Jahre.

Falls bei der Wahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters keine der sich bewerbenden Personen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält, findet zwischen den beiden Personen, die bei der Hauptwahl am 8. März 2026 die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben, eine Stichwahl statt.

Als Termin für die Stichwahl wurde Sonntag, 22. März 2026, festgesetzt.

Wer darf wählen

Wahlberechtigt sind alle Personen, die am 8. März 2026

  • Deutsche oder Unionsbürger/-innen eines anderen Mitgliedsstaates der EU sind
  • mindestens 18 Jahre alt sind
  • seit mindestens zwei Monaten (8. Januar 2026) in der Stadt Eichstätt wohnen oder sich hauptsächlich aufhalten
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

Bewerbermappen zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Parteien und Wählergruppen erhalten im Rathaus, Zimmer Nr. 211 (2. Stock) Bewerbermappen für die Aufstellung der Wahlvorschläge zur Oberbürgermeister- bzw. Stadtratswahl.

In den Bewerbermappen sind sämtliche notwendigen Vordrucke und rechtlichen Vorgaben enthalten, die für die Einreichung der Wahlvorschläge relevant sind.

 

 

Sie wollen mithelfen?

Für eine Kommunalwahl wie im März werden wieder zahlreiche helfende Hände gebraucht. Wir freuen uns über jeden und jede, die als Wahlhelfer/-in dafür sorgen möchten, dass alle ihr demokratisches Wahlrecht gut wahrnehmen können.

  • Dabei brauchen Sie keine besonderen Vorkenntnisse, auch Menschen, die noch nie Wahlhelfer/-in waren, und Erstwähler/-innen sind herzlich willkommen! Es werden vor der Wahl ausführliche digitale und analoge Schulungsmöglichkeiten von der Stadt Eichstätt angeboten (Schulungsaufwand: ein Abend, eineinhalb bis zwei Stunden).
  • Es gibt eine Aufwandsentschädigung für Ihren Dienst, das sogenannte Erfrischungsgeld
  • Mitarbeiter/-innen im öffentlichen Dienst bekommen in der Regel sogar noch einen Urlaubstag für Ihren Wahlhelferdienst
  • Bitte beachten Sie nur, dass die Stadt Eichstätt dazu angehalten ist, Menschen mit Wohnsitz in der Stadt Eichstätt hier vor Ort als Wahlhelfer/-in zu engagieren; wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht in der Stadt Eichstätt haben, helfen Sie doch gerne in Ihrer Herkunftsgemeinde bei der Kommunalwahl mit!

Anmeldung als Wahlhelfer/-in für die Kommunalwahl im März 2026

 

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Ansprechpartner

Frau Heike Oehlke

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