Kommunalwahl 2026
Als Wahltermin für die nächsten allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen hat die Bayerische Staatsregierung den 8. März 2026 festgesetzt.
Was wird gewählt
An diesem Tag werden die Mitglieder des Stadtrats, Oberbürgermeister bzw. Oberbürgermeisterin, die Mitglieder des Kreistags sowie Landrat bzw. Landrätin gewählt.
Die Stadt Eichstätt ist organisatorisch verantwortlich für die Wahl des Oberbürgermeisters / der Oberbürgermeisterin der Stadt Eichstätt sowie der Mitglieder des Stadtrats der Stadt Eichstätt.
In den Stadtrat werden 24 ehrenamtliche Stadträtinnen und Stadträte gewählt.
Die Amtszeit beginnt jeweils am 1. Mai 2026 und dauert sechs Jahre.
Falls bei der Wahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters keine der sich bewerbenden Personen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält, findet zwischen den beiden Personen, die bei der Hauptwahl am 8. März 2026 die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben, eine Stichwahl statt.
Als Termin für die Stichwahl wurde Sonntag, 22. März 2026, festgesetzt.
Wer darf wählen
Wahlberechtigt sind alle Personen, die am 8. März 2026
- Deutsche oder Unionsbürger/-innen eines anderen Mitgliedsstaates der EU sind
- mindestens 18 Jahre alt sind
- seit mindestens zwei Monaten (8. Januar 2026) in der Stadt Eichstätt wohnen oder sich hauptsächlich aufhalten
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
Bewerbermappen zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Parteien und Wählergruppen erhalten im Rathaus, Zimmer Nr. 211 (2. Stock) Bewerbermappen für die Aufstellung der Wahlvorschläge zur Oberbürgermeister- bzw. Stadtratswahl.
In den Bewerbermappen sind sämtliche notwendigen Vordrucke und rechtlichen Vorgaben enthalten, die für die Einreichung der Wahlvorschläge relevant sind.
Unterstützungsunterschriften
Wahlvorschlagsträger, die im Stadtrat seit der letzten Wahl bis zum 90. Tag vor dem Wahltag (= 8. Dezember 2025) vertreten waren, benötigen keine Unterstützungsunterschriften. Trifft die Voraussetzung für den Stadtrat zu, ist das Kriterium auch für einen Wahlvorschlag für die OB-Wahl erfüllt.
Wahlvorschlagsträger, die bei der letzten Landtagswahl (2023) oder bei der letzten Europawahl (2024) mindestens fünf von Hundert der in Bayern insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen oder bei der letzten Bundestagswahl (2025) mindestens fünf von Hundert der in Bayern abgegebenen Zweitstimmen erhalten haben, benötigen ebenfalls keine Unterstützungsunterschriften.
Wahlvorschlagsträger, die diese Voraussetzungen erfüllen, sind unter folgendem Link gelistet:
20250401-_bekanntmachung_§_36_abs._1_glkrwo-1.pdf
Wahlvorschlagsträger, die keine der beiden Voraussetzungen erfüllen, benötigen Unterstützungsunterschriften.
Für eine Teilnahme an der Stadtrats- bzw. OB-Wahl sind jeweils 180 gültige Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten zu erbringen.
Eine Abgabe von Unterstützungsunterschriften ist ab dem Tag nach Einreichung des Wahlvorschlags bis zum 19. Januar 2026 möglich.
Der Eintragungsraum ist im Rathaus, die genauen Öffnungszeiten werden noch veröffentlicht.
Ab wann können Wahlvorschläge eingereicht werden
Wahlvorschläge können erst eingereicht werden, wenn die Wahlleiterin durch Bekanntma-chung dazu aufgefordert hat.
Diese Bekanntmachung wird voraussichtlich am 9. Dezember 2025 (89. Tag vor der Wahl) veröffentlicht werden.
Bis wann können Wahlvorschläge eingereicht werden
Wahlvorschläge sind spätestens am 8. Januar 2026 bis 18 Uhr einzureichen (physikalischer Ein-gang bei der Stadt Eichstätt, nicht Absendung des Wahlvorschlags). Für die Einhaltung der Frist sind die Wahlvorschlagsträger verantwortlich.
Nach Ende der Einreichungsfrist können bis zum 19. Januar 2026, 18 Uhr, grundsätzlich noch Mängel behoben werden.
Bereits eingereichte Wahlvorschläge können bis 8. Januar 2026, 18 Uhr, zurückgenommen werden.
Gemeindewahlausschuss
Über die Gültigkeit der eingereichten Wahlvorschläge beschließt der Gemeindewahlausschuss.
Der Wahlausschuss tagt am 20. Januar 2026.