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Kommunalwahl 2026

Als Wahltermin für die nächsten allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen hat die Bayerische Staatsregierung den 8. März 2026 festgesetzt.

Was wird gewählt

An diesem Tag werden die Mitglieder des Stadtrats, Oberbürgermeister bzw. Oberbürgermeisterin, die Mitglieder des Kreistags sowie Landrat bzw. Landrätin gewählt.

Die Stadt Eichstätt ist organisatorisch verantwortlich für die Wahl des Oberbürgermeisters / der Oberbürgermeisterin der Stadt Eichstätt sowie der Mitglieder des Stadtrats der Stadt Eichstätt.

In den Stadtrat werden 24 ehrenamtliche Stadträtinnen und Stadträte gewählt.

Die Amtszeit beginnt jeweils am 1. Mai 2026 und dauert sechs Jahre.

Falls bei der Wahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters keine der sich bewerbenden Personen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält, findet zwischen den beiden Personen, die bei der Hauptwahl am 8. März 2026 die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben, eine Stichwahl statt.

Als Termin für die Stichwahl wurde Sonntag, 22. März 2026, festgesetzt.

Wer darf wählen

Wahlberechtigt sind alle Personen, die am 8. März 2026

  • Deutsche oder Unionsbürger/-innen eines anderen Mitgliedsstaates der EU sind
  • mindestens 18 Jahre alt sind
  • seit mindestens zwei Monaten (8. Januar 2026) in der Stadt Eichstätt wohnen oder sich hauptsächlich aufhalten
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

Sie wollen mithelfen?

Für eine Kommunalwahl wie im März werden wieder zahlreiche helfende Hände gebraucht. Wir freuen uns über jeden und jede, die als Wahlhelfer/-in dafür sorgen möchten, dass alle ihr demokratisches Wahlrecht gut wahrnehmen können.

  • Dabei brauchen Sie keine besonderen Vorkenntnisse, auch Menschen, die noch nie Wahlhelfer/-in waren, und Erstwähler/-innen sind herzlich willkommen! Es werden vor der Wahl ausführliche digitale und analoge Schulungsmöglichkeiten von der Stadt Eichstätt angeboten (Schulungsaufwand: ein Abend, eineinhalb bis zwei Stunden).
  • Es gibt eine Aufwandsentschädigung für Ihren Dienst, das sogenannte Erfrischungsgeld
  • Mitarbeiter/-innen im öffentlichen Dienst bekommen in der Regel sogar noch einen Urlaubstag für Ihren Wahlhelferdienst
  • Bitte beachten Sie nur, dass die Stadt Eichstätt dazu angehalten ist, Menschen mit Wohnsitz in der Stadt Eichstätt hier vor Ort als Wahlhelfer/-in zu engagieren; wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht in der Stadt Eichstätt haben, helfen Sie doch gerne in Ihrer Herkunftsgemeinde bei der Kommunalwahl mit!

Hinweis: Sonntag und Montag wird ausgezählt!

Da bei dieser Kommunalwahl so viele und teilweise umfangreiche Wahlzettel ausgezählt werden müssen, wird am Sonntag (8. März) und am Montag (9.März) ausgezählt. Leider können wir nur Wahlhelfer/-innen einteilen, die an beiden Tagen Zeit haben.

Während am Sonntag "nur" die Wahlen zum/zur Oberbürgermeister/-in und Landrat/Landrätin ausgezählt werden, wird am Montag für die Zusammensetzung der Gremien (Stadtrat und Kreistag) ausgewertet.

Das bedeutet für Wahlhelfer/-innen:

  • Einen kürzeren Wahlhelfer/-innen-Dienst am Sonntag(-abend)
  • Wahlhelfer/-innen-Dienst auch am Montag, 9. März, von 8 bis maximal 15 Uhr. Auf Wunsch kann die Stadt Eichstätt die Lohnkosten an den Arbeitgeber erstatten. Leider können wir nur Wahlhelfer/-innen einteilen, die an beiden Tagen Zeit haben.


Anmeldung als Wahlhelfer/-in für die Kommunalwahl im März 2026

 

Ihre Angaben

*) Pflichtfeld

Bewerbermappen zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Parteien und Wählergruppen erhalten im Rathaus, Zimmer Nr. 211 (2. Stock) Bewerbermappen für die Aufstellung der Wahlvorschläge zur Oberbürgermeister- bzw. Stadtratswahl.

In den Bewerbermappen sind sämtliche notwendigen Vordrucke und rechtlichen Vorgaben enthalten, die für die Einreichung der Wahlvorschläge relevant sind.

Unterstützungsunterschriften

Wahlvorschlagsträger, die im Stadtrat seit der letzten Wahl bis zum 90. Tag vor dem Wahltag (= 8. Dezember 2025) vertreten waren, benötigen keine Unterstützungsunterschriften. Trifft die Voraussetzung für den Stadtrat zu, ist das Kriterium auch für einen Wahlvorschlag für die OB-Wahl erfüllt.

Wahlvorschlagsträger, die bei der letzten Landtagswahl (2023) oder bei der letzten Europawahl (2024) mindestens fünf von Hundert der in Bayern insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen oder bei der letzten Bundestagswahl (2025) mindestens fünf von Hundert der in Bayern abgegebenen Zweitstimmen erhalten haben, benötigen ebenfalls keine Unterstützungsunterschriften.

Wahlvorschlagsträger, die diese Voraussetzungen erfüllen, sind unter folgendem Link gelistet:

20250401-_bekanntmachung_§_36_abs._1_glkrwo-1.pdf

Wahlvorschlagsträger, die keine der beiden Voraussetzungen erfüllen, benötigen Unterstützungsunterschriften.

Für eine Teilnahme an der Stadtrats- bzw. OB-Wahl sind jeweils 180 gültige Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten zu erbringen.

Eine Abgabe von Unterstützungsunterschriften ist ab dem Tag nach Einreichung des Wahlvorschlags bis zum 19. Januar 2026 möglich.

Der Eintragungsraum ist im Rathaus, die genauen Öffnungszeiten werden noch veröffentlicht.

Ab wann können Wahlvorschläge eingereicht werden

Wahlvorschläge können erst eingereicht werden, wenn die Wahlleiterin durch Bekanntma-chung dazu aufgefordert hat.

Diese Bekanntmachung wird voraussichtlich am 9. Dezember 2025 (89. Tag vor der Wahl) veröffentlicht werden.

Bis wann können Wahlvorschläge eingereicht werden

Wahlvorschläge sind spätestens am 8. Januar 2026 bis 18 Uhr einzureichen (physikalischer Ein-gang bei der Stadt Eichstätt, nicht Absendung des Wahlvorschlags). Für die Einhaltung der Frist sind die Wahlvorschlagsträger verantwortlich.

Nach Ende der Einreichungsfrist können bis zum 19. Januar 2026, 18 Uhr, grundsätzlich noch Mängel behoben werden.

Bereits eingereichte Wahlvorschläge können bis 8. Januar 2026, 18 Uhr, zurückgenommen werden.

Gemeindewahlausschuss

Über die Gültigkeit der eingereichten Wahlvorschläge beschließt der Gemeindewahlausschuss.

Der Wahlausschuss tagt am 20. Januar 2026.

Ansprechpartner

Frau Heike Oehlke

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