Das Kita-Portal ist hier zu erreichen. Das Portal ist in neun Sprachen verfügbar. Sie melden Ihr Kind also über das Online-Portal an und bekommen über das Portal die Benachrichtigung, ob und wie Sie zugeteilt werden. Sie können sich selbstverständlich die Einrichtungen im Vorfeld ansehen (z.B. Tag der Offenen Tür). Wenden Sie sich dafür an die Träger.
In der Regel können Eltern zwischen September und Februar ihre Kinder für das darauffolgende Betreuungsjahr anmelden. Start der Anmeldung für das Betreuungsjahr 2026/2027 ist am 1. September 2025.
In den vergangenen Jahren waren wir in der glücklichen Situation, allen Eichstätter Eltern, die einen Betreuungsplatz wollten, auch einen anbieten zu können.
Zugeteilt werden die Kinder nach mehreren Kriterien:
- Zunächst haben die Eichstätter Kinder bei uns absolute Priorität; Die Einrichtungen im Stadtgebiet stehen in erster Linie Familien zur Verfügung, die ihren Wohnsitz in Eichstätt und den Ortsteilen (zum Beispiel Landershofen) haben - nicht im Landkreis, nicht in den Umlandgemeinden; bitte melden Sie Ihr Kind, sollten Sie nicht im Stadtgebiet Eichstätt leben, in Ihrer Wohnortgemeinde priorisiert an; hier haben Sie auch gegebenenfalls einen Rechtsanspruch auf einen Platz. Wichtig: Sollten alle Eichstätter Kinder einen Platz zugeteilt bekommen haben und es sind noch Plätze verfügbar, werden diese im letzten Schritt des Prozesses Eltern aus dem Umland angeboten - dies ist ein freiwilliges Angebot der Stadt Eichstätt.
- Je nach Alter des Kindes haben Sie einen Rechtsanspruch auf einen Krippen- oder Kindergartenplatz. Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kita (Krippe oder Kindergarten) oder bei einer Tagespflegeperson (Tagesmutter/-vater). Für Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung besteht ein Anspruch auf einen Betreuungsplatz – meist in einem Kindergarten. Die Rechtsanspruch-Kinder werden priorisiert zugeteilt.
- Sie können bei der Anmeldung für eine Betreuungsplatz drei Wunsch-Einrichtungen angeben. Selbstverständlich versuchen wir, diese Wünsche bei der Zuteilung zu berücksichtigen.
- Zuletzt betrachtet die Stadt Eichstätt gemeinsam mit den Trägern bei der Zuteilung natürlich auch Ihre gewünschte Betreuung (Zeiten, Geschwisterkinder,...) sowie Ihre individuelle Lebenssituation (Berufstätigkeit,...). Geben Sie diese Aspekte gerne in der Anmeldung mit an.
WICHTIG:
Eine frühere Anmeldung erhöht Ihre Chancen auf einen Betreuungsplatz nicht - lassen Sie sich Zeit! Wir betrachten alle Anmeldungen gesammelt nach Ablauf der Anmeldefrist. Es ist also zum Beispiel nicht notwendig und nicht möglich, noch nicht geborene Kinder im Portal anzumelden.
Für jedes Kind kann nur eine Bedarfsanmeldung erfasst werden.
Bitte nicht versuchen, durch zum Beispiel eine andere Schreibweise des Namens eine weitere Bedarfsanmeldung für ein Kind zu erfassen. Diese wird nicht berücksichtigt und gegebenenfalls gelöscht. Bitte melden Sie sich bei der Stadt Eichstätt, wenn Sie zu Ihrer Bedarfsanmeldung eine für die Zuteilung eines Betreuungsplatzes relevante Anmerkung haben.
Sollen Geschwisterkinder ebenfalls angemeldet werden, ist dafür jeweils eine eigene Bedarfsanmeldung zu machen.