Das Einwohnermeldeamt der Stadt Eichstätt beglaubigt Kopien von Unterlagen.
Beglaubigt werden Unterschriften und Fotokopien von Bürger/-innen, die in Eichstätt gemeldet sind.
Für eine Beglaubigung müssen stets die Originale mitgebracht werden. Die Kopien werden vom Einwohnermeldeamt angefertigt.
Deutsche Personenstandsurkunden können im Einwohnermeldeamt der Stadt Eichstätt nicht beglaubigt werden. Dafür ist das jeweilige Standesamt zuständig.
Auch Unterschriften können beglaubigt werden.
1 kopierte Seite 0,75 Euro, Mindestbetrag aber 5 Euro
Unterlagen aus dem Ausland: 1 kopierte Seite 1,50 Euro, Mindestbetrag aber 10 Euro