Fragen und Antworten zum eingeschränkten Betrieb im Rathaus
[Stand 03.11.2026]
Nach dem kriminellen Cyberangriff auf das Eichstätter Rathaus ist die Stadtverwaltung wieder vollständig per E-Mail und Telefon erreichbar. Damit endet der bisherige Notbetrieb. Allerdings können viele Dienstleistungen weiterhin nicht angeboten werden, weil die dafür notwendigen Computerprogramme noch nicht zur Verfügung stehen. Außerdem haben sich in den vergangenen Wochen zahlreiche Anfragen angesammelt. Deshalb kann es bei der Beantwortung von E-Mails und der Bearbeitung von Anliegen zu längeren Wartezeiten kommen. Hier erfahren Sie, welche Dienstleistungen derzeit möglich sind, wie Sie die Stadtverwaltung erreichen und was Sie bei Ihren Anliegen beachten sollten. Sobald weitere Angebote wieder möglich sind, aktualisieren wir diese Übersicht und informieren darüber.
1. Allgemein
Ist das Rathaus wieder geöffnet?
Ja. Der bisherige Notbetrieb endet am Montag, 2. November. Allerdings können weiterhin viele Dienstleistungen nicht angeboten werden, weil die dafür notwendigen Computerprogramme noch nicht funktionieren.
Bitte informieren Sie sich vor einem Besuch im Rathaus in dieser Übersicht, ob Ihr Anliegen derzeit bearbeitet werden kann. Der Info-Punkt im Rathaus steht Ihnen weiterhin während der regulären Öffnungszeiten zur Verfügung.
Wie kann ich die Stadtverwaltung erreichen?
Ab Montag, 2. November, sind alle Mitarbeiter/-innen der Stadtverwaltung wieder über ihre gewohnten Telefonnummern und dienstlichen E-Mail-Adressen erreichbar.
Auch die zentrale Telefonvermittlung unter (08421) 6001-0 funktioniert ab Montag wieder vollständig. Deshalb wird die bisherige Notfall-Hotline (08421) 93770 am Freitag, 30. Oktober, um 12 Uhr eingestellt.
Der Info-Punkt im Rathaus bleibt weiterhin während der regulären Öffnungszeiten für Sie da.
Ich habe der Stadtverwaltung eine E-Mail geschickt. Ist diese angekommen?
Wenn Sie in den vergangenen Wochen eine E-Mail an die Stadtverwaltung geschickt haben, die nicht zugestellt werden konnte, haben Sie automatisch eine entsprechende Fehlermeldung erhalten. In diesem Fall bitten wir Sie, Ihre Nachricht erneut zu versenden.
Wenn Sie keine solche Fehlermeldung bekommen haben, sollte Ihre E-Mail grundsätzlich angekommen sein. Sie müssen diese nicht erneut verschicken.
Allerdings konnten unsere Mitarbeiter/-innen rund zwei Wochen lang keine E-Mails bearbeiten. Deshalb haben sich sehr viele Nachrichten und Anfragen angesammelt.
Bitte rechnen Sie deshalb mit längeren Wartezeiten. Hinzu kommt, dass viele Anliegen derzeit noch nicht bearbeitet werden können, weil die dafür notwendigen Computerprogramme fehlen. Wir bitten um Verständnis und informieren, sobald weitere Dienstleistungen wieder möglich sind.
Kann ich meine Anliegen wieder wie gewohnt erledigen?
Leider noch nicht. Zwar sind unsere Mitarbeiter/-innen wieder telefonisch und per E-Mail erreichbar, allerdings funktionieren viele der speziellen Computerprogramme noch nicht, die für die Bearbeitung Ihrer Anliegen notwendig sind.
Das betrifft beispielsweise die Ausstellung von Personalausweisen, die Anmeldung eines Wohnsitzes im Rathaus oder die Bearbeitung von Parkausweisen.
Einige Dienstleistungen sind aber bereits wieder möglich, teilweise mit Einschränkungen oder in Papierform. Welche Anliegen Sie derzeit erledigen können, erfahren Sie in den folgenden Fragen und Antworten.
Wir arbeiten daran, Schritt für Schritt weitere Dienstleistungen wieder anbieten zu können. Sobald das möglich ist, informieren wir darüber. Sie müssen deshalb nicht regelmäßig bei uns nachfragen.
2. Rechnungen, Abbuchungen und Prävention
Bucht die Stadt Eichstätt derzeit Geld von meinem Konto ab?
Nein. Aus Sicherheitsgründen führt die Stadt Eichstätt derzeit keine Abbuchungen von den Konten der Bürger/-innen durch. Das betrifft beispielsweise Zahlungen über SEPA-Lastschriftmandate.
Ich habe der Stadt ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt. Muss ich jetzt selbst überweisen?
Nein. Sie müssen nicht aktiv werden. Die Stadt Eichstätt holt die ausgesetzten Abbuchungen nach, sobald dies wieder möglich ist.
Ich habe eine Rechnung von der Stadt Eichstätt erhalten. Kann ich diese bezahlen?
Ja, Rechnungen der Stadt Eichstätt können und sollen Sie weiter bezahlen. Bitte prüfen Sie aktuelle Rechnungen aus dem Rathaus aber besonders sorgfältig, bevor Sie Geld überweisen: Achten Sie insbesondere darauf, ob die angegebene Bankverbindung korrekt ist.
Die richtige IBAN der Stadt Eichstätt lautet:
DE60 7215 0000 0000 0003 23
Rechnungen mit dieser IBAN können ohne Bedenken überwiesen werden. Wenn Sie unsicher sind, wenden Sie sich bitte telefonisch unter 08421 6001-0 an die Stadtverwaltung.
Muss ich wegen des Cyberangriffs weitere Sicherheitsmaßnahmen ergreifen?
Die Stadtverwaltung empfiehlt weiterhin, bei Aufforderungen oder Mitteilungen im Namen der Stadt Eichstätt besonders aufmerksam zu sein. Ob zusätzliche konkrete Schutzmaßnahmen notwendig sind, wird die Stadt Eichstätt mitteilen, sobald entsprechende Erkenntnisse vorliegen.
Sind auch Zahlungen an die STADTWERKE Eichstätt betroffen?
Nein. Die STADTWERKE Eichstätt sind nicht vom Cyberangriff betroffen. Auch der Zahlungsverkehr läuft dort wie gewohnt.
3. Ausweise und Standesamt
Ich müsste aktuell einen Wohnsitz in der Stadt Eichstätt anmelden – was soll ich tun?
Aktuell können Sie bei der Stadt Eichstätt keinen Wohnsitz anmelden, wenn Sie persönlich ins Rathaus kommen möchten. Allerdings funktioniert nach aktuellem Wissensstand die digitale Wohnsitzanmeldung bei der Stadt Eichstätt über https://www.eichstaett.de/elektronische-antraege/ (über separate Server). Personen, die derzeit aufgrund des Systemausfalls ihre Wohnsitzanmeldung nicht in der zwei-Wochen-Frist erledigen können, haben logischerweise deshalb keine Konsequenzen zu erwarten.
Ich brauche dringend einen neuen Personalausweis oder Reisepass. Was kann ich tun?
In dringenden Notfällen können Bürger/-innen der Stadt Eichstätt Personalausweise und Reisepässe bei der Verwaltungsgemeinschaft Eichstätt beantragen. Dafür ist vorab eine telefonische Rücksprache mit der Verwaltungsgemeinschaft erforderlich. Die Beantragung ist während der regulären Öffnungszeiten möglich.
Kann ich eine Geburt oder einen Sterbefall beurkunden lassen?
Das Standesamt kann wichtige und dringende Angelegenheiten wieder beurkunden. Dafür müssen Antragsteller/-innen, beispielsweise Bestatter/-innen, persönlich während der regulären Öffnungszeiten im Standesamt vorbeikommen.
Findet meine geplante Hochzeit statt?
Ja. Bereits geplante Hochzeiten finden wie vorgesehen statt.
4. Ordnungsamt, Gewerbe und Parken
Kann ich mein Gewerbe anmelden, abmelden oder ummelden?
Ja. Die entsprechenden Formulare stehen auf www.eichstaett.de als ausfüllbare PDF-Dateien bereit. Bitte füllen Sie das benötigte Formular aus, drucken Sie es aus und bringen Sie es persönlich während der Öffnungszeiten ins Rathaus. Dort wird Ihr Antrag bearbeitet.
Kann ich eine verkehrsrechtliche Anordnung beantragen?
Ja. Das entsprechende Formular steht auf www.eichstaett.de zur Verfügung. Bitte bringen Sie den ausgefüllten und ausgedruckten Antrag persönlich ins Rathaus. Wichtig: Wie gewohnt benötigen Sie zusätzlich einen Beschilderungsplan. Ohne diesen kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
Kann ich eine Veranstaltung anmelden oder eine gaststättenrechtliche Erlaubnis beantragen?
Ja. Die Formulare stehen auf www.eichstaett.de als ausfüllbare PDFs zur Verfügung. Bitte bringen Sie den ausgefüllten und ausgedruckten Antrag persönlich während der Öffnungszeiten ins Rathaus.
Mein Bewohnerparkausweis oder Handwerkerparkausweis läuft ab. Was muss ich tun?
Derzeit können Parkausweise weder ausgestellt noch verlängert werden. Deshalb stellt die Stadtverwaltung bis auf Weiteres keine Strafzettel für jüngst abgelaufene Parkausweise aus.
5. Bauen und Bauanträge
Kann ich weiterhin einen Bauantrag einreichen?
Ja. Bauanträge können in Papierform eingereicht und bearbeitet werden.
Gehen die städtischen Baustellen und Bauprojekte weiter?
Ja. Das städtische Bauamt betreut die laufenden Baustellen im Rahmen der verfügbaren Möglichkeiten weiter. Auch die Planungen für Großprojekte wie den Bahnhof und die Feuerwehr laufen weiter.
6. Städtische Einrichtungen und Angebote
Finden die Kurse der Volkshochschule (vhs) statt?
Ja. Die vhs ist regulär geöffnet und telefonisch sowie per E-Mail an eichstaett@vhs-in-ei.de erreichbar. Die Kurse finden wie gewohnt statt.
Wichtig: Ihre Kursanmeldung ist nur dann bestätigt, wenn Sie eine entsprechende E-Mail-Bestätigung erhalten haben.
Ist die Stadtbücherei geöffnet?
Ja. Die Bücherei der Stadt Eichstätt und des St. Michaelsbundes ist nicht vom Cyberangriff betroffen und regulär geöffnet.
Ist die Tourist-Information erreichbar?
Die Tourist-Information ist zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet. Die Mitarbeiter/-innen sind vor Ort für Sie da, telefonisch und per E-Mail aber leider nur sehr eingeschränkt erreichbar.
Alternativ können Sie das touristische Kontaktformular auf www.eichstaett.de nutzen. Darüber eingehende Anfragen werden beantwortet.
Ist das Haus der Jugend geöffnet?
Ja. Das Haus der Jugend ist zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet und telefonisch erreichbar.
Finden die Veranstaltungen und Kinovorstellungen im Alten Stadttheater statt?
Ja. Alle Veranstaltungen und der Kinobetrieb finden regulär statt. Auch die Gastronomie ist geöffnet. Das Alte Stadttheater ist telefonisch erreichbar, E-Mails kommen an.
Sind das Heilig-Geist-Spital und der städtische Bauhof erreichbar?
Ja. Beide Einrichtungen sind telefonisch erreichbar, derzeit jedoch nicht per E-Mail.
7. Bewerbungen
Kann ich mich weiterhin bei der Stadt Eichstätt bewerben?
Ja. Das Online-Bewerbertool funktioniert weiterhin. Bewerbungen, die darüber eingereicht werden, kommen bei der Stadtverwaltung an und es finden Bewerbungsgespräche statt.
Diese Übersicht wird fortlaufend aktualisiert