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Corona-Teststrategie

Die Siebzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (17. Bay IfSMV) wurde mit Wirkung zum 01.03.2023 aufgehoben. Folglich bestehen in Bayern keinerlei Testnachweispflichten für den Besuch medizinischer oder pflegerischer Einrichtungen mehr.

Nachdem eventuell über das Hausrecht von Einrichtungen geforderte Testnachweise auch durch einen sog. Selbsttest erbracht werden können, wurden die Kreisverwaltungsbehörden vom Bayer. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege aufgefordert, die Tätigkeit und Betrieb der lokalen Testzentren einzustellen.

Bürgerinnen und Bürger, die einen Test benötigen, können über das bundesweite Online-Portal Teststellen finden, die Testungen anbieten. Beim genannten Portal handelt es sich um die Schnelltest-Stellensuche des Bundes. Teststellen, die an die Corona-Warn-App (CWA) angebunden sind, können dort gefunden werden. Mit dem 01.03.2023 sind sämtliche Ansprüche auf kostenlose Testungen weggefallen, bei den Teststationen können somit nur noch Selbstzahlertests bezogen werden.

Daher sind die kommunalen Testzentren in Eichstätt und Beilngries ab 28.02.2023 dauerhaft geschlossen.

Mehr Informationen finden Sie auf die Homepage des Landkreises Eichstätt hier.

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