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Beherbergung in Bayern

Im Download das aktuelle Rahmenhygienekonzept für Beherbergungsbetriebe

Touristinformation Eichstätt geöffnet | FFP2-Maskenpflicht

Tourist-Information Eingang mit Aufsteller

Die Touristinformation der Stadt Eichstätt ist für den Publikumsverkehr bis auf weiteres wieder geöffnet. Das Büro ist besetzt und telefonisch unter der Telefonnummer 08421/6001-400 erreichbar. Emails an info@eichstaett.de und auch die personenbezogenen Email-Adressen des Teams der Touristinformation werden bearbeitet. Informationen können rund um die Uhr auf der Homepage der Stadt Eichstätt auf www.eichstaett.de abgerufen werden.

Es gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht.

Aktuelle Informationen

Liebe Gäste, herzlich willkommen in Eichstätt im Naturpark Altmühltal Im Naturpark fällt es leicht, Abstand zu halten. Breite Wege laden zum Bewegen in der Natur ein.

Hier die wichtigsten Hinweise und Regelungen:

Die Vorgaben für die verschiedenen touristischen Bereiche ändern sich rasant. Hier finden Sie die wichtigsten Vorgaben der verschiedenen Bereiche.

Was tun bei Infektionsverdacht? Befolgen Sie bitte folgende Punkte:

  • Bleiben Sie in Ihrer Unterkunft
  • Lassen Sie sich telefonisch beraten
    Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116117
    Gesundheitsamt Eichstätt 08421/70 512
  • Informieren Sie umgehend Ihren Gastgeber
  • Folgen Sie den ärztlichen Anweisungen

Der Deutsche Alpenverein hat unter folgendem Link Handlungsempfehlungen für Bergsportler veröffentlicht.

https://www.alpenverein.de/bergsport

Hier finden Sie Hinweise zu Empfehlungen zum richtigen Verhalten beim Wandern, auf Hütten, auf Klettersteigen, usw.

Aktuelle Fragen zum Übernachten

Ebenso haben uns soeben aus dem Gesundheitsministerium die ersten Antworten auf offene Fragen erreicht, die wir Ihnen angesichts der knappen Zeit bis zum Lockdown gleich weiterleiten:

  1. Dürfen Hotels, in denen Übernachtungen zu geschäftlichen Zwecken stattfinden, ihren Gästen entsprechende Bewirtungsleistungen anbieten (etwa Frühstück, Mittagessen, Abendessen, Getränke)? Im Restaurant, bzw. Frühstücksraum oder nur To Go auf dem Zimmer?

    Der Ministerratsbeschluss vom 29.10.2020 sieht die Schließung von Gastronomiebetrieben sowie Bars, Kneipen und ähnlichen Einrichtungen vor. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause. In logischer Konsequenz ist die gastronomische Verpflegung in Hotels nach diesen Vorgaben zu beschränken. Eine Verpflegung auf dem Zimmer oder Zimmerservice ist hingegen möglich.
     
  2. Dürfen in Hotels und anderen Einrichtungen grundsätzlich Räumlichkeiten für geschäftliche Zwecke angemietet werden (etwa für Firmen-Konferenzen)? Und ist in diesem Fall das Bereitstellen von Bewirtung und Technik (etwa Konferenztechnik) möglich?

    Tagungen, Kongresse und ähnliche Veranstaltungen sind untersagt. Eine Anmietung von Hotelräumlichkeiten zu diesem Zweck ist demzufolge nicht möglich. Soweit für außerschulische Bildungsangebote, die nicht touristischen Zwecken dienen, Hotelräumlichkeiten angemietet werden sollen ist dies möglich. Eine Bewirtung ist unzulässig.
     
  3. Gilt die Untersagung des Betriebes für Tagungs- und Veranstaltungsräume auch für die Durchführung von Prüfungen oder von beruflichen Aus- und Fortbildungen?

    Die Untersagung von Tagungen, Kongresse und vergleichbare Veranstaltungen ist unabhängig von der Durchführung von Prüfungen und beruflicher Aus- und Weiterbildung geregelt. Für letztere beiden Zwecke können Räume genutzt werden. Die Untersagung gilt nicht für die Räumlichkeiten an sich, sondern für deren spezifische Nutzung für Tagungen, Kongresse und Veranstaltungen.
     
  4. Ist Catering generell möglich? Wenn ja, in welchem Umfang (mit Service)?

    Hierzu kann auf die Antwort in Frage 1 verwiesen werden. Ergänzend sei ausgeführt: Die Verpflegung vor Ort – auch im Wege des Catering – ist nicht zulässig. Zulässig ist die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken.
     
  5. Sind Übernachtungen erlaubt, wenn Gäste eine Nacht vor Ihrem Klinikaufenthalt anreisen bzw. gebracht werden und die Anreise so weit ist, dass die Strecke nicht an einem Tag zweimal gefahren werden kann?

    Wenn es sich um medizinisch notwendige Behandlungen handelt, die erbracht werden sollen, findet die Beherbergung nicht mit touristischer Zwecksetzung statt und ist möglich.
     
  6. Können Getränke auch to go angeboten werden? Ist dies auch auf Geschirr und im Glas möglich?

    Zulässig sind die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Soweit das Geschirr oder Glas ebenfalls mitgenommen wird, kann eine Abgabe oder Lieferung auch auf Geschirr oder im Glas erfolgen. Ein Verzehr vor Ort mit anschließender Rückgabe des Geschirrs ist jedoch untersagt.
     
  7. Können Alkohol und nicht alkoholische Getränke, als auch mitnahmefähige Speisen für den Verzehr zu Hause geliefert und abgeholt werden, ggf. unabhängig von der Sperrstunde?

    Die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken unterliegt keiner gesonderten Sperrstunde nach der 8. BayIfSMV. Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist jedoch in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr untersagt.“

Hilfe und Übersicht für Vermieter

Hier ein hilfreicher Link für Gastgeber: deutschertourismusverband.de/service/informationen-zum-coronavirus

Außerdem die aktuellen Infos sehr übersichtlich und kompakt: https://www.frankentourismus.de

Saison für öffentliche und buchbare Stadtführungen 2022

Öffentliche und buchbare Führungen unterliegen derzeit keinen Beschränkungen. Lediglich in einigen Innenbereichen (z.B. ehemals fürstbischöfliche Residenz) gilt nach wie vor die FFP2-Maskenpflicht.

Barockführung Frau Kölle

Für Anfragen zu Führungen stehen die Mitarbeiter*Innen der Tourist - Information gerne unter der Telefonnummer 08421/6001-402 oder per Mail unter service@eichstaett.de zur Verfügung. 

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