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Sanierung Kipfenberger Straße: Zeitplan muss angepasst werden

Meldung vom 22. Juli 2026 (16:32 Uhr)

Die Sanierung der Staatsstraße 2230 von Landershofen bis zur Polizeiinspektion Eichstätt zeigt sich aktuell deutlich komplexer als geplant. Im Zuge der Arbeiten ist eine alte Teerdecke zu Tage getreten, die sich fast über die gesamte Baustrecke erstreckt und zudem unterschiedlich breit ist. Sie muss - mit besonderem Auge auf Gift- und Gefahrenstoffe - fachkundig entsorgt werden. Der Ausbau der Teerdecke hat zusätzliche Zeit in Anspruch genommen. Deshalb muss leider der ursprüngliche Zeitplan der Baumaßnahme angepasst werden, wie das Staatliche Bauamt mitteilt.

Ursprünglich war geplant, den ersten Bauabschnitt bis 27. Juli abzuschließen. Dieser erste Teil der Maßnahme erstreckt sich bekanntlich von Landershofen (Pfünzer Straße) bis zur Einmündung in die Eichendorffstraße. Nach derzeitigem Baustellenplan kann der erste Bauabschnitt erst ab 12. August abgeschlossen werden. So lange ist der Abschnitt voll gesperrt. Von Landershofen ist über Walting und Rapperszell nach Eichstätt umgeleitet, Anlieger der Eichendorffstraße können stadteinwärts fahren.

Am 13. August beginnt dann nach aktueller Planung der zweite Bauabschnitt. Dabei wird zunächst nur die Kipfenberger Straße von der Einmündung in die Eichendorffstraße bis zur Polizeiinspektion halbseitig gesperrt, der Verkehr kann wechselseitig aus beiden Richtungen kommend, auch aus Landershofen, durchfahren. Während des Eichstätter Volksfestes pausieren dann die Arbeiten, sodass das Volksfestgelände über die halbseitig geöffnete Straße erreichbar ist. Im Anschluss muss der Abschnitt bis voraussichtlich 25. September voll gesperrt werden. Dann gilt wieder die Umleitung für Landershofen über Walting und Rapperszell nach Eichstätt, die Anlieger der Eichendorffstraße können in diesem Abschnitt nicht mehr stadteinwärts, fahren. Stadtauswärts ist die Straße regulär befahrbar.

Das Staatliche Bauamt bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sowie insbesondere die Anwohnerinnen und Anwohner um Verständnis für die notwendigen Bauarbeiten und die damit verbundenen Einschränkungen. Die genannten Termine stehen unter Vorbehalt und gelten vorbehaltlich günstiger Witterungsbedingungen sowie geeigneter Baugrundverhältnisse.

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