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Neuer Bewohner-Parkbereich in der Hindenburg- und Winkelmannstraße

Meldung vom 25. Oktober 2025 (11:44 Uhr)

Die Stadt Eichstätt führt zum 1. Dezember dieses Jahres eine neue Bewohnerparkzone in der Hindenburg- und in der Winkelmannstraße ein. Das bedeutet, dass in diesen Straßenzügen nur noch zeitlich unbegrenzt am Straßenrand parken darf, wer einen Bewohnerparkausweis in sein Auto gelegt hat.

Hintergrund: Bewohner finden schwer Parkplätze 

Hintergrund ist der große Parkdruck in der Hindenburg- und in der Winkelmannstraße durch Menschen, die nicht vor Ort wohnen, wie die Bewohner/-innen bei der Ortsteilbegehung im Hochsommer gegenüber der Stadt Eichstätt auch noch einmal bestätigt haben. Dafür wird es für Bewohner/-innen, die nicht genug Parkplätze auf ihren Grundstücken haben, zunehmend schwer, einen Platz für ihr Auto im Quartier zu finden. Darauf reagiert die Stadt Eichstätt nun.

Regelungen unterscheiden sich leicht 

Dabei werden in den beiden Straßen leicht unterschiedliche Regelungen gelten. In der gesamten Hindenburgstraße und in der Winkelmannstraße dürfen Fahrzeuge mit dem Parkausweis „Hindenburgstraße/Winkelmannstraße“ unbegrenzt lange und kostenlos stehen – und in der Winkelmannstraße und der westlichen Hindenburgstraße (bis zur Einbiegung in die Winkelmannstraße) zusätzlich noch andere Autos für maximal zwei Stunden mit Parkscheibe (siehe auch Plan unten).

Wie bekommen die Bewohner/-innen nun ihren Ausweis? 

Die neue Regelung wird ab 1. Dezember gelten und natürlich entsprechend ausgeschildert. Ab 1. November können Bewohner/-innen, die ihren Hauptwohnsitz in der Hindenburg- oder der Winkelmannstraße haben und nicht genug Stellplätze auf ihrem Grundstück haben, im Ordnungsamt einen Bewohnerparkausweis beantragen. 

Dafür können Bürger/-innen einfach den Antrag auf der Homepage der Stadt Eichstätt herunterladen (hier unten auf der Seite zu finden), ausfüllen und unterschreiben und gemeinsam mit dem eingescannten Fahrzeugschein per E-Mail an ordnungsamt@eichstaett.de schicken. Der Bewohnerparkausweis kommt dann gemeinsam mit der Rechnung per Post. Die Kosten liegen bei 30 Euro pro Jahr. Der Bewohnerparkausweis kann natürlich auch zu den Öffnungszeiten persönlich im Ordnungsamt (Rathaus, 2. Stock, Zimmer 215) beantragt werden. Dort kann bar und mit EC-Karte gezahlt werden.

So funktioniert der Bewohnerparkausweis 

Wichtig dabei ist: Wer selbst nicht Halter/-in des Autos ist, für das ein Bewohnerparkausweis beantragt wird, muss eine Erklärung vom Fahrzeughalter beim Antrag mit abgeben. Das Formular findet sich ebenfalls zum Download auf der städtischen Homepage. Pro Bewohner kann ein Ausweis beantragt werden, auf einem Ausweis können bis zu drei Kennzeichen vermerkt werden. Selbstverständlich kann der Ausweis nur immer gleichzeitig in einem Auto genutzt werden, er darf nicht vervielfältigt werden.

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