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Neue Regelungen für Elektro-Parkplätze der STADTWERKE

30. November 2022

Länger Parken, besser Laden: Die STADTWERKE haben ihre Regelungen für die Elektroauto-Parkplätze im Stadtgebiet angepasst. Nun können die Stromer künftig bis zu vier Stunden kostenlos abgestellt werden, wenn sie dabei geladen werden und eine Parkscheibe genutzt wird.

Der Verbrauch beim „Tanken“ wird dabei über die STADTWERKE abgerechnet, was dank deren Mitgliedschaft im Ladeverbund+ kostengünstig ist. „Damit wird insbesondere den Interessen der Fahrer von E-Autos Rechnung getragen, die Ihre Fahrzeuge voll aufladen wollen“, erklärt STADTWERKE-Leiter Wolfgang Brandl.

Erfreulicherweise nehme das Laden an die öffentlichen Ladeeinrichtungen der Stadtwerke immer weiter zu. Die Stadtwerke planen daher, ihre Ladeinfrastruktur in den kommenden Jahren weiter auszubauen. Alle Informationen zu den Ladesäulen-Standorten, Tarifen und Bezahlsystemen finden sich auf der Homepage der STADTWERKE: www.stadtwerke-eichstaett.de/e-auto-ladepunkte/.

Bildunterschrift: Etwa am Ladepunkt der STADTWERKE am Landratsamt gelten nun neue Regelungen. Foto: Schmidt/Stadt Eichstätt

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