Meldung vom 20. März 2026 (10:16 Uhr)
Die Stadt Eichstätt möchte im Wohnbaugebiet Weinleite die Möglichkeit zur Nachverdichtung schaffen, also Eigentümer/-innen die Möglichkeit geben, mehr Wohnraum auf den bestehenden Grundstücken zu schaffen. Einen ersten Entwurf möglicher Regularien dazu hat das Stadtbauamt am Donnerstag im Bauausschuss präsentiert. Nun soll die Öffentlichkeit – vor allem die Anlieger/-innen – noch die Möglichkeit bekommen, sich zu den Änderungen zu äußern, bevor das Gremium final zustimmen könnte.
Über 2.000 qm große Grundstücke
Der erste Bebauungsplan zur Weinleite – umgangssprachlich „Weinleite alt“ – ist aus dem Jahr 1978, das Areal ist vor allem für seine zahlreichen Flachdachbauten bekannt. Damals, also vor knapp 50 Jahren, wurden die Grundstücke mit Haupterschließungsstraßen und kleinen Stichstraßen organisiert, die in die jeweiligen Wohnhöfe führen. Vor allem sind die Parzellen in den 1970er Jahren aber sehr großzügig zugeschnitten worden, viele der Grundstücke sind weit über 1.000 Quadratmeter, einige sogar über 2.000 Quadratmeter groß. Zahlreiche Häuser sind über Hänge mit großem Gefälle gebaut.
Aufstocken, erweitern oder neue Gebäue bauen?
Nun haben die Stadtverwaltung in den vergangenen Monaten einige Anfragen erreicht von Eigentümer/-innen, die auf den bereits bebauten Grundstücken nachverdichten wollen, also mehr Wohnraum schaffen möchten. Dabei geht es zum Beispiel darum, bestehende Häuser aufzustocken oder zu erweitern beziehungsweise zusätzliche Gebäude auf den Grundstücken zu bauen. Aktuell lässt der Bebauungsplan mit der Nummer 8 „Weinleite“ dazu allerdings wenig zu, in den 1970er Jahren sind unter anderem recht eng gefasste Baugrenzen definiert worden, innerhalb derer die Gebäude stehen müssen.
"Bauturbo" erlaubt Ausnahmen
Mittlerweile wurden allerdings im Bayerischen Baugesetz neue Regelungen erlassen. Über den sogenannten Bauturbo gibt es die Möglichkeit, in mehreren vergleichbaren Fällen auch von den Regeln eines Bebauungsplans zu befreien – etwa, um nachzuverdichten. Aufbauend darauf hat nun das Eichstätter Stadtbauamt einen Kriterienkatalog entwickelt, der in der Weinleite als Grundlage für eben solche Befreiungen dienen kann und den bisher geäußerten Wünschen der Eigentümer/-innen entgegenkommt.
Beispiele für diesen Kriterienkatalog zur Nachverdichtung:
- Nachbar-Interessen müssen gewahrt bleiben
- Abstandsflächen müssen eingehalten werden
- Maximal drei Vollgeschosse
- Höchstzahl von Wohneinheiten pro Parzelle bei drei – maximal vier, wenn zwei der Wohnungen kleiner als 100 Quadratmeter sind
- Notwendige Stellplätze nach der Stellplatzsatzung müssen nachgewiesen müssen
Der gesamte Kriterienkatalog steht hier auf der Homepage der Stadt Eichstätt unten zum Download zur Verfügung. Im Bauausschuss wurden die Regeln nun öffentlich diskutiert, ab sofort sollen Interessierte und vor allem Anlieger/-innen außerdem die Möglichkeit bekommen, ihre Ideen und Bedenken zu äußern. Dafür können sie sich bis 15. April gerne an den
stellvertretenden Stadtbaumeister Alexander Schneider unter bauleitplanung@eichstaett.de oder (08421)6001.182
wenden beziehungsweise dort einen Termin zur Beratung zu ihrem Grundstück vereinbaren. Im Anschluss werden die Ideen und Änderungswünsche dann in den Kriterienkatalog eingearbeitet und im Anschluss dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.
Alle rechtskräftigen Bebauungspläne - auch Nr. 8 "Weinleite" - finden Sie hier zum Download
