Meldung vom 9. Dezember 2025 (09:04 Uhr)
Im Vorgriff auf die Kommunalwahl am 8. März 2026 hat die Stadtverwaltung am Dienstag zwei wichtige Bekanntmachungen veröffentlicht. Beide sind neben dem Amtsblatt auch auf der Homepage der Stadt Eichstätt unter www.eichstaett.de/kommunalwahl2026/ zu finden. Die erste der beiden Bekanntmachungen dreht sich dabei um die Wahlvorschläge der Parteien und Wählergruppen, die für den Stadtrat und das Amt des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin eingereicht werden können. Diese Vorschläge sind von 9. Dezember 2025 bis 8. Januar 2026 im Rathaus, Marktplatz 11, Zimmer 211 möglich. Eine vorherige Terminvereinbarung unter (08421)6001.114 oder heike.oehlke@eichstaett.de ist gerne möglich, aber nicht zwingend erforderlich.
Die zweite Bekanntmachung dreht sich um die sogenannten Unterstützungslisten für Wahlvorschläge, die zusätzlich Unterschriften benötigen, um als Oberbürgermeister/-in, Landrat/Landrätin, Kreisrat/Kreisrätin oder Stadtrat/Stadträtin antreten zu können. Diese Bekanntmachung ist ebenfalls unter www.eichstaett.de/kommunalwahl2026/ zu finden, hängt aber auch an der Amtstafel am Rathaus und in den Ortsteilen aus. Hier können sich Wahlberechtigte eintragen. Das ist ab 10. Dezember 2025 bis 19. Januar 2026 im Rathaus, Marktplatz 11 (eingeschränkt barrierefrei zugänglich) möglich. Dies ist in dieser Zeitspanne auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten des Rathauses möglich, nämlich Montag bis Donnerstag 7.45 Uhr bis 16 Uhr und Freitag 7.45 Uhr bis 13.30 Uhr, am Donnerstag, 15. Januar 2026, bis 20 Uhr und am Samstag, 17. Januar 2026, von 10 Uhr bis 12 Uhr sowie an den eigentlichen Weihnachts-Schließtagen des Rathauses am 29. und 30. Dezember 2025 und 2. Januar 2026. Dafür bitte ein Ausweisdokument und bei Unionsbürger/-innen einen Identitätsnachweis mitbringen.
