Meldung vom 3. November 2026 (19:31 Uhr)
Daten gestohlen: Die Hacker/-innen haben rund 1,4 Terabyte Daten kopiert
Umfang teilweise unklar: Bei rund 1 Terabyte lässt sich anhand der Dateinamen eingrenzen, welche Daten betroffen sind. Bei den übrigen 400 Gigabyte ist der Inhalt unbekannt. Auch sensible personenbezogene Daten könnten betroffen sein.
Betroffene und Schutzmaßnahmen: Die Stadt informiert umfassend auf dieser Seite über möglicherweise betroffene Personengruppen und Datenarten
Information und Beratung: Eine digitale Bürgerinformationsveranstaltung ist für den 11. November um 20 Uhr geplant. Fragen können vorab an datenschutz@eichstaett.de geschickt werden.
Nach dem kriminellen Cyber-Angriff muss die Stadtverwaltung leider mittlerweile davon ausgehen, dass die Hacker/-innen auch personenbezogene Daten gestohlen haben. Bekanntlich ist es den Täter/-innen gelungen, in die Systeme der Stadt einzubrechen und Daten zu kopieren. Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass die Daten verloren sind – die Stadt Eichstätt hat Sicherungskopien. Es bedeutet aber zum großen Bedauern der Stadtverwaltung, dass den Täter/-innen Daten von den Servern der Stadt Eichstätt vorliegen können. Wir versuchen, Ihnen hier einen Überblick darüber zu geben, welche Daten und damit welche Bürger/-innen betroffen sein können.
Bekanntlich drangen die Täter/-innen nach aktuellem Ermittlungsstand am 8. Oktober über eine Sicherheitslücke eines Software-Anbieters der Stadtverwaltung in die Rathaus-Systeme ein. Dabei ist es ihnen mit enormer krimineller Energie gelungen, Daten so auf einen anderen Server zu kopieren, dass sie potenziell les- und nutzbar sein können. Nachdem nun grob eingegrenzt werden kann, welche Daten betroffen sein können und klar ist, dass die Täter/-innen in vergleichbaren Fällen schon erbeutete Datensätze veröffentlicht haben, möchte die Stadt Eichstätt präventiv auf die möglichen Konsequenzen hinweisen.
Zum besseren Verständnis: Die Stadtverwaltung nutzt für ihre unterschiedlichen Aufgaben verschiedene Computerprogramme. Deshalb musste zunächst untersucht werden, auf welche Programme die Täter/-innen zugreifen konnten und welche Daten sie dabei kopiert haben können. Insgesamt hat die Stadt Eichstätt etwa 5 Terabyte an Daten gespeichert.
Täter/-innen erbeuteten zwei Daten-Pakete
Klar ist mittlerweile, dass die Täter/-innen die gestohlenen Daten in zwei Ordner gelegt und diese jeweils auf andere Server kopiert haben. Der erste Ordner ist gut 1 Terabyte groß, der zweite gut 400 Gigabyte. In den vergangenen Wochen hat ein eigens von der Stadt beauftragtes IT-Forensik-Team unter Hochdruck versucht, herauszufinden, welche Daten die Täter in diese Ordner gezogen haben.
Beim größeren der beiden Ordner ist ihnen das gelungen. Hier weiß die Stadt Eichstätt anhand der Dateinamen, was den Täter/-innen vorliegt. Auf den Inhalt der Dateien hat die Stadt weiterhin keinen Zugriff. Es handelt sich mit überwiegender Wahrscheinlichkeit um eine Kopie eines unstrukturierten Arbeitsverzeichnisses der Stadt. Das bedeutet, dass von dieser Datenkopie keine vollständigen oder strukturierten Einwohnermelde- oder Finanzdatenbanken betroffen sind, es können aber in Einzelfällen personenbezogene Daten betroffen sein.
Beim kleineren der beiden Datenpakete haben die Hacker/-innen ihre Spuren so gut gelöscht, dass nicht nachvollzogen werden kann, was sich in dem Ordner befunden hat. Deshalb gibt es bei diesem Ordner keine gesicherten Erkenntnisse, welche Daten betroffen sein können und es muss davon ausgegangen werden, dass personenbezogene Daten betroffen sein können – möglicherweise sogar aus Datenbankstrukturen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die beiden Datenpakete auch überschneiden.
Nach der aktuellsten Auswertung konnten die Täter/-innen gut ein Viertel des gesamten Datensatzes der Stadt Eichstätt kopieren.
Diese Informationen sind die Grundlage dafür, dass die Stadt Eichstätt nun den Bürger/-innen einen Überblick darüber geben kann, welche Daten im schlimmsten Fall überhaupt betroffen sein können und was sie jetzt beachten sollen.
Datenschutzaufsichtsbehörde informiert
Die Stadt Eichstätt nimmt ihre Verantwortung in Zusammenhang mit von den von ihr verwahrten Daten sehr ernst. Die Kommune hat den Datenschutzvorfall dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (BayLfD) als zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde fristgerecht nach Art. 33 DSGVO gemeldet und steht mit dem BayLfD bezüglich der Aufklärung des Vorfalls und der erforderlichen Maßnahmen in Kontakt. Dazu wird es nach Abschluss auch über die Krise hinaus eine ausführliche und transparente Information der Öffentlichkeit geben. Besonders betroffene Gruppen oder Einzelpersonen werden über den Datenschutzvorfall persönlich informiert.
Zur grundsätzlichen Erklärung: Als kreisangehörige Stadt hat die Stadt Eichstätt keine Abteilungen rund um Jugendhilfe, Sozialkassen, Jobcenter oder Arbeitsagentur. Aus diesen Bereichen liegen keine strukturierten Datensätze bei der Stadt Eichstätt. Von der Datenkopie können allerdings Daten aus den Bereichen Obdachlosenwesen, Wohnberechtigung, Bedürftige sowie Asyl betroffen sein.
1. Stammdaten
Es ist davon auszugehen, dass die Täter/-innen Stammdaten von Bürger/-innen kopieren konnten, die die Stadt Eichstätt in unterschiedlichen Kontexten gespeichert hatte. Das kann personenbezogene Daten wie Namen, Anschriften, Telefonnummern und E-Mail-Adressen umfassen. Betroffen sein können besonders Menschen, die
- sich in der Vergangenheit bei der Stadt Eichstätt oder den von der Stadt verwalteten Stiftungen auf Stellenausschreibungen beworben haben oder bei der Stadt Eichstätt oder der von ihr verwalteten Stiftungen gearbeitet haben.
- Förderanträge bei der Stadt Eichstätt gestellt haben, zum Beispiel im Bereich Wirtschaftsförderung, Städtebauförderung oder Denkmalschutz.
- sich für Grundstücke oder Wohnungen der Stadt Eichstätt oder von Stiftungen, die von der Stadt Eichstätt verwaltet werden, beworben haben. Das strukturierte Verzeichnis der Miet- und Kaufverträge ist dabei nicht in die Hände der Täter/-innen gelangt.
- Bei der Stadt Eichstätt Bauanträge eingereicht haben.
2. Ausweis- und Meldedaten
Es ist nicht auszuschließen, dass die Täter/-innen im Rahmen des zweiten kleineren Datenpaketes Ausweis- und Meldedaten kopiert haben, die die Stadt Eichstätt wie alle Kommunen standardmäßig erfassen muss.
Betroffen vom möglichen Diebstahl der Ausweisdaten können alle Personen sein, die in der Vergangenheit ein Ausweisdokument bei der Stadt Eichstätt haben ausstellen lassen. Die Ausweisdaten umfassen Namen, Nationalität, Geburtsdatum und -ort, Meldeadresse, Größe sowie Augenfarbe. Dazu kommen Ausweisnummern, Passbilder und die Unterschriften (als Bilddatei).
Darüber hinaus sind keine vollständigen strukturierten Datensätze mit Fingerabdrücken bei der Stadt Eichstätt gespeichert. Sofern hier im Einzelfall Personen betroffen sind, werden sie direkt von der Stadt Eichstätt kontaktiert.
Was nicht gestohlen werden konnte, sind Ausweiskopien oder Bilddateien der Ausweise.
Betroffen von einem möglichen Diebstahl der Meldedaten können außerdem alle Personen sein, die bei der Stadt Eichstätt einmal einen Wohnsitz angemeldet haben. Diese Meldedaten umfassen Namen, Geburtsdatum und -ort sowie die neue Meldeadresse. Besonders von dem Abfluss von Meldedaten betroffene Gruppen werden ebenfalls direkt von der Stadt Eichstätt kontaktiert.
3. Finanzdaten
Den Täter/-innen könnte es nach dem aktuellen Wissensstand gelungen sein, Finanz- und Steuerdaten von Bürger/-innen und Unternehmen zu stehlen. Bei dem Teil der Daten, die die Stadt Eichstätt benennen kann, sind vereinzelte Finanzdaten enthalten von Menschen, die in der Vergangenheit Anträge zu Städtebauförderung, Wirtschaftsförderung oder Denkmalpflege gestellt haben. Dieses Datenpaket enthält allerdings keine strukturierten Daten und umfasst bei Weitem nicht der gesamte Finanz-Datensatz der Stadt Eichstätt. Bezüglich des nicht benennbaren Teils der Daten ist leider nicht ersichtlich, was und damit wer betroffen sein könnte.
Vom Diebstahl der Finanzdaten könnten im schlimmsten Fall Bürger/-innen betroffen sein, die bei der Stadt Eichstätt ein SEPA-Mandat hinterlegt haben – nicht, weil das SEPA-Mandat kompromittiert wäre, sondern weil auf dem SEPA-Mandat die Finanzdaten erfasst sind. Die Gruppe der Betroffenen umfasst auch alle, die bei der Stadt Eichstätt arbeiten oder gearbeitet haben – weil die Kontodaten für Lohnauszahlungen vorlagen. Die Daten beinhalten hier die Namen der Kontoinhaber/-innen und die dazugehörige IBAN.
Es besteht keine Notwendigkeit, ein bestehendes SEPA-Mandat bei der Stadt Eichstätt zu widerrufen oder neu erstellen zu lassen.
Wichtig für alle Zahlungen an die Stadt Eichstätt: Die korrekte IBAN lautet DE 60 7215 0000 0000 0003 23. Dieses Konto ist vom Cyber-Angriff nicht betroffen und kann weiterhin ohne Einschränkungen für Überweisungen und andere Bankgeschäfte genutzt werden.
Vom Diebstahl der Steuerdaten können im schlimmsten Fall Bürger/-innen betroffen sein, die bei der Stadt Eichstätt Grund-, Hunde- oder Zweitwohnsitzsteuer zahlen müssen oder mussten und dazu bereits einen Bescheid erhalten haben und Menschen, die in der Vergangenheit Abgaben wie Straßenausbaubeiträge bezahlt haben. Die erfassten Daten umfassen die Namen und Anschriften der Betroffenen sowie die Art und Höhe der jeweiligen Steuer sowie gegebenenfalls Flurstücknummern. Außerdem können mit den Steuerbescheiden Rückschlüsse auf Eigentumsverhältnisse gezogen werden.
Des Weiteren haben die Täter/-innen möglicherweise Steuerunterlagen von Unternehmen mit Sitz in Eichstätt kopiert. Das würde die Steuernummern sowie die weiteren Daten auf den Bescheiden umfassen.
Ebenfalls umfasst von den kopierten Daten können Zeitpunkt und Höhe von Pfändungen und Mahnungen sein.
4. Rentendaten
Den Täter/-innen könnte es nach dem aktuellen Wissensstand gelungen sein, Daten aus dem Bereich Rentenberatung bei der Stadt Eichstätt zu stehlen. Dazu können neben Stammdaten auch Daten zu Beschäftigungs- und Einkommensverhältnissen, Familienverhältnissen, Rentenpunkten und Rentenversicherungsnummern gehören.
5. VHS-Daten
Die Kriminellen konnten mutmaßlich Daten aus dem Bereich der vhs Eichstätt erbeuten. Darunter können Daten aus Anmeldungen für Kurse, etwa Stammdaten und Kontaktdaten, sowie Finanzdaten aus SEPA-Mandaten sein.
6. Standesamtsdaten
Es ist den Täter/-innen nicht gelungen, Standesamtsdaten von den städtischen Servern zu kopieren. Sterbe- oder Eheurkunden, Geburtenregister und mehr sind also nicht betroffen – weder von der Stadt Eichstätt, noch von den angeschlossenen Standesamtsgemeinden.
7. Schul- und Kitadaten
Die amtliche Schulverwaltung – die die Stadt Eichstätt als Sachaufwandsträger für die beiden Grundschulen betreibt – ist nicht betroffen. Hier ist es den Täter/-innen nicht gelungen, einzudringen. Da die Stadt Eichstätt auch keine kommunalen Kindergärten betreibt, lagen der Kommune zu keinem Zeitpunkt personenbezogene Daten der Kita-Kinder (etwa die Zuordnung von Namen zu Einrichtung) im Speziellen vor. Diese sind also nicht betroffen. Auch die Daten der Kitaplatzanmeldung sind nicht betroffen.
Daten, die im Rahmen der Schülerbeförderung für Grund- und Mittelschulen von der Stadt Eichstätt erhoben wurden, können betroffen sein.
8. Infrastrukturdaten
Die Stadt Eichstätt hat kein flächendeckendes Verzeichnis mit Daten der kritischen Versorgungsinfrastruktur. Spartenpläne – etwa zu Wasser- oder Gasversorgung – sind zentral bei den STADTWERKEN gespeichert, die zu keinem Zeitpunkt Ziel des Hacker-Angriffes waren. Allerdings liegen, zum Beispiel im Rahmen der Beteiligung als Fachbehörde, projektbezogen Übersichten, etwa zu Sparten, auch bei der Stadt Eichstätt. Diese können ebenfalls von den Täter/-innen gestohlen worden sein.
9. Sitzungs- und Vergabeunterlagen
Die Täter/-innen haben im Bereich Sitzungsmanagement und Vergaben möglicherweise die Daten der Stadt Eichstätt gestohlen, die in den jeweiligen Spezial-Software-Anwendungen erfasst wurden. Das umfasst auch nichtöffentliche Sitzungsprotokolle zu Vertragsverhandlungen und -abschlüssen sowie Personalangelegenheiten. Insbesondere sind hier auch Dateien zu Vergabeprozessen nach öffentlichen Ausschreibungen erfasst. An Daten liegen den Täter/-innen damit im schlimmsten Fall Verträge im Original - inklusive Kaufsummen - sowie die Höhe der abgegebenen Angebote der Firmen auf Ausschreibungen vor.
Was Sie jetzt tun können
- Seien Sie besonders aufmerksam bei verdächtigen Kontaktversuchen besonders per Telefon, aber auch per E-Mail, SMS oder anderen Nachrichtendiensten, insbesondere, wenn ein Bezug zur Stadt Eichstätt behauptet wird. Beachten Sie: Über die kopierten Daten haben die Täter/-innen Zugang zu Daten, um Schreiben/Anfragen der Stadt Eichstätt echt aussehen zu lassen (etwa Aktenzeichen oder Flurstücknummern). Bei einem verdächtigen Anruf haben Sie die Möglichkeit, aufzulegen, die zentrale Telefonvermittlung der Stadt Eichstätt (08421)6001.0 anzurufen und sich dann in die jeweilige Abteilung verbinden zu lassen. Dann wissen Sie gesichert, dass Sie wirklich mit der Stadt Eichstätt telefonieren.
- Prüfen Sie Unterlagen und Mitteilungen mit Bezug zur Stadt Eichstätt besonders sorgfältig. Auch hier versichern Sie sich gerne mit einem kurzen Anruf zur Echtheit des Schreibens.
- Überprüfen Sie in regelmäßigen Abständen die Abbuchungen auf Ihrem Bankkonto in Bezug auf deren Korrektheit. Nehmen Sie umgehend Kontakt zu Ihrer Bank auf, sollten unberechtigt Überweisungen erfolgen. Bei Hinweisen auf Betrugsstraftaten wenden Sie sich außerdem unverzüglich an die Polizei. Die regionalen Banken in der Region und die Polizeibehörden werden regelmäßig von der Stadt Eichstätt über den aktuellen Stand informiert und lassen derzeit erhöhte Vorsicht walten.
- Bitte beachten Sie, dass die Stadt Eichstätt Sie niemals direkt kontaktieren würde, um sensible Daten wie Kreditkarteninformationen, Zugangsdaten, Bankverbindungen oder Passwörter abzufragen.
- Weitere Hinweise zum Schutz vor Betrugsversuchen und zur Passwortsicherheit finden Sie etwa auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik http://www.bsi.bund.de.
Für Bürger/-innen, die Fragen zur Nutzung ihrer personenbezogenen Daten haben, steht eine zentrale Anlaufstelle zur Verfügung: datenschutz@eichstaett.de. Außerdem hat die Stadt Eichstätt eine zentrale Informations-Homepage rund um den Cyber-Angriff eingerichtet. Hier finden sich auch noch detaillierte (Verhaltens-)Hinweise anderer Institutionen verlinkt: www.eichstaett.de/cyberangriff/. Zusätzlich wird die Stadt Eichstätt eine Bürgerinformationsveranstaltung zum Cyber-Angriff und zum Datenschutz anbieten am Mittwoch, 11. November, um 20 Uhr digital via Webex. Zugang hier. Fragen für diese Veranstaltung können im Vorfeld an datenschutz@eichstaett.de geschickt werden und werden im Zuge der Veranstaltung beantwortet.
