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Abfallwegweiser

Für den Landkreis Eichstätt gilt seit dem 01. Januar 1991 die Satzung über die Vermeidung, Verwertung und sonstige Entsorgung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung).

In dieser Satzung wurde entsprechend den Vorgaben des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes die Abfallentsorgung für die Kreisbürger neu geregelt. Oberster Grundsatz ist nunmehr die Abfallvermeidung vor der Abfallverwertung. Um die Abfälle stofflich verwerten zu können, enthält die Abfallwirtschaftssatzung Vorschriften über die Trennung der Abfallarten.

In der Abfallfibel (siehe unten) finden Sie nicht nur allgemeine Hinweise zu Müllbehältern und Tipps rund um deren Befüllung, sondern auch Hinweise in Sachen Abfallvermeidung und ein Müll-ABC mit den entsprechend richtigen Entsorgungsmöglichkeiten von A wie Abbeizer bis hin zu Z wie Zweikomponentenkleber. 

Abfallfibel

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