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Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister können auf Antrag öffentliche und nicht öffentliche Stellen sowie Privatpersonen erhalten.

Beantrage können den Auszug Firmeninhaber/-innen beziehungsweise Bauftrage von Firmen (etwa mit einer Vollmacht nachzuweisen). 

Der jeweilige Antragsteller/die jeweilige Antragstellerin muss persönlich und unter Vorlage eines amtlichen Ausweisdokumentes beim Einwohnermeldeamt der Stadt Eichstätt vorstellig werden. 

Kosten

Das Ausfertigen einer Gewerbezentralregisterauskunft kostet 13 Euro.

Ansprechpartner

Frau Christine Abels
Frau Melisa Bahtagic
Frau Juliane Conrad
Frau Claudia Rumpf

Partner

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