Einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister können auf Antrag öffentliche und nicht öffentliche Stellen sowie Privatpersonen erhalten.
Beantrage können den Auszug Firmeninhaber/-innen beziehungsweise Bauftrage von Firmen (etwa mit einer Vollmacht nachzuweisen).
Der jeweilige Antragsteller/die jeweilige Antragstellerin muss persönlich und unter Vorlage eines amtlichen Ausweisdokumentes beim Einwohnermeldeamt der Stadt Eichstätt vorstellig werden.
Das Ausfertigen einer Gewerbezentralregisterauskunft kostet 13 Euro.