Für die Ausstellung eines Personalausweises müssen Sie persönlich im Einwohnermeldeamt vorstellig werden. Dazu benötigen Sie ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate). Außerdem müssen Sie das alte, (bald) abgelaufene Ausweisdokument mitbringen.
Bei Verlust eines Ausweisdokuments gibt es die Möglichkeit eines vorläufigen Ausweisdokumentes (nur drei Monate gültig).
Sollten Sie einen Personalausweis für ein Kind benötigen, muss das Kind ab 6 Jahren persönlich mit vorstellig werden, denn ab 6 Jahren gilt die Pflicht, einen Fingerabdruck mit abzugeben.
Bei getrennt lebenden oder nicht verheirateten Eltern muss die schriftliche Zustimmung beider Elternteile vorgelegt werden (siehe Download unten). Sollte nur ein Elternteil das Sorgerecht haben, muss eine Negativerklärung vorgezeigt werden.