Für die An- beziehungsweise Ummeldung eines Wohnsitzes benötigen Sie eine Wohnungsgeberbestätigung (von Vermieter/von der Vermieterin auszufüllen, siehe Download unten) und ein gültiges amtliches Ausweisdokument.
Für die An- und Abmeldung eines Wohnsitzes müssen Sie persönlich im Einwohnermeldeamt der Stadt Eichstätt erscheinen.
Informationen zu Anfahrt, Öffnungszeiten und Zugangsbeschränkungen finden Sie hier.
An- und Ummeldung eines Wohnsitzes
Für die An- beziehungsweise Ummeldung eines Wohnsitzes benötigen Sie eine Wohnungsgeberbestätigung (von Vermieter/von der Vermieterin auszufüllen, siehe Download unten) und ein gültiges amtliches Ausweisdokument.
Abmeldung eines Wohnsitzes
Sie sind nur verpflichtet, einen Wohnsitz abzumelden, wenn Sie
- ins Ausland verziehen
- einen Nebenwohnsitz abmelden möchten (Eine Abmeldung ist sowohl am neuen als auch am alten Wohnsitz möglich)
Die An-, Um- und Abmeldung eines Wohnsitzes ist kostenlos, ebenso wie die Wohnungsgeberbestätigung.