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Bauleitverfahren - Öffentliche Auslegung

Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windkraft“

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 11.05.2023 die Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windkraft“ beschlossen. Ziel der Änderung ist es, auf die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen zu reagieren und der Windenergie substantiell Raum zu verschaffen. Dabei sollen die ausgewiesenen Flächen auch tatsächlich für Windenergieanlagen nutzbar sein.

In der Sitzung am 25.01.2024 hat der Stadtrat den Entwurf der Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windkraft“ i.d.F. vom 14.12.2023 gebilligt und beschlossen, die förmliche öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die Unterrichtung und Beteiligung der Bürger / der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) findet in der Zeit vom 16. Februar bis einschließlich 18. März 2024 durch Veröffentlichung im Internet sowie öffentlicher Auslegung im Rathaus statt.

Die Öffentlichkeit ist aufgerufen, sich mit Äußerungen am Verfahren zu beteiligen. Die Stellungnahmen und Anregungen werden dem Stadtrat zur Prüfung und ggf. Berücksichtigung bei den weiteren Planungsschritten vorgelegt.

Näheres bzw. weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Anlage „Bekanntmachung“.

Bekanntmachung

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